martes, 30 de octubre de 2012

"Facebook-Mord" in Arnheim Auftraggeber soll für fünf Jahre in Haft - Spiegel Online

Arnheim - Im Prozess um den sogenannten Facebook-Mord hat die Staatsanwaltschaft im niederlndischen Arnheim eine fnfjhrigen Freiheitsstrafe fr den 18-jhrigen Auftraggeber gefordert. "Es ist unvorstellbar, kaltbltig und eiskalt, dass Teenager einen Mordplan aushecken, um einen Streit zu beenden", hie es im Pldoyer der Anklage.

Der Angeklagte soll gemeinsam mit seiner damaligen Freundin den Mord an der 15-jhrigen Winsie in Auftrag gegeben haben. Fr die ehemalige Freundin hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Freitag fnf Jahre Haft gefordert. Beide sollen auerdem eine Therapie machen.

Der Mord vom Januar hatte die Niederlande schwer erschttert. Winsie, die von Schulfreunden Joyce genannt wurde, soll auf Facebook Gerchte ber ihre beste Freundin Polly W. verbreitet haben. Polly beschloss laut Anklage gemeinsam mit ihrem damaligen Freund Wesley C., dass Winsie sterben msse. Sie beauftragten den 15-jhrigen Jinhua mit dem Mord, nach Angaben der Staatsanwaltschaft stellten sie ihm erst 20, spter 50 Euro in Aussicht. Jinhua wurde bereits im September zur Hchststrafe fr jugendliche Straftter in den Niederlanden verurteilt: ein Jahr Jugendgefngnis und drei Jahre Therapie.

Die beiden mutmalichen Auftraggeber waren zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls minderjhrig. Da es aber um eine so schwerwiegende Tat gehe, sollen sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach dem Strafrecht fr Erwachsene verurteilt werden. Das Urteil gegen beide ist fr den 12. November vorgesehen.

Der Angeklagte gab zu, dass er Kontakt zu dem Tter aufgenommen hatte. Seine Ex-Freundin habe ihn unter Druck gesetzt. "Ich hatte keine Wahl", sagte er dem Gericht. Er habe nie geglaubt, dass es zu dem Mord kommen wrde. Das lie die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Er habe gegenber seiner Freundin aufschneiden wollen. Auf die Frage "Wusstest du, was geschehen wrde?" antwortete er kurz "Ja".

In einem emotionalen Schlusswort wandte sich die Mutter des Opfers an die Eltern des Angeklagten: "Es ist doch unvorstellbar, dass euer Sohn dies getan hat. Warum?", fragte sie unter Trnen.

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