domingo, 25 de noviembre de 2012

Internet: Wirte prangern Wirte-Pranger an - Augsburger Allgemeine

Landkreis Der „Wirte-Pranger" im Internet wird zum Albtraum für Gastronomen. Ein beliebig ausgewählter Eintrag über ein Schnellrestaurant in München etwa liest sich so: „Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Mängel bei der Personalhygiene; Verstöße gegen Dokumentationspflichten; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln".

Da vergeht jedem Gast der Appetit. Seit Anfang September werden Lokale und Lebensmittel verarbeitende Betriebe, bei denen schwere Hygienemängel festgestellt wurden, auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht – samt Anschrift und Namen des Geschäftsführers. Einträge gibt es bereits aus zahlreichen Landkreisen in Bayern, etwa Günzburg und Unterallgäu.

Der Landkreis Neu-Ulm ist auf der von Wirten als „moderner Pranger" geschmähten Internetseite nicht vertreten – noch. Bislang, so die Auskunft aus dem Landratsamt Neu-Ulm, seien keine Verstöße bekannt geworden, die einen Eintrag auf der Seite nach sich ziehen. Jürgen Bigelmayr, Pressesprecher des Landratsamts: „Erst wenn Mängel in einem Betrieb festgestellt werden, die mutmaßlich ein Bußgeld von mehr als 350 Euro nach sich ziehen, muss der Verstoß öffentlich gemacht werden."

Den Wirten aus der Region schmeckt das neue Gesetz erwartungsgemäß nicht. Wolfgang Ländle vom Gasthof Löwen in Weißenhorn, der Kreisvorsitzende des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, hält die Pranger-Seite für „grundsätzlich fragwürdig". Die ersten Einträge auf der Internetseite seien „entsetzlich in ihrer Wirkung". Oftmals handle es sich bei den Verstößen um Kleinigkeiten oder einmalige Ausrutscher. Für die betroffenen Betriebe aber könne ein Eintrag existenzgefährdend sein. „Das Internet vergisst nichts, da kommt die Gastronomie insgesamt in Verruf."

„Das müsste dann auch für den schlampigen Schreiner gelten"

Strenge Kontrollen und empfindliche Strafen bei Verstößen seien „absolut notwendig", so Ländle, schließlich gehe es um die Gesundheit der Gäste. Er hätte auch nichts gegen häufigere Kontrollen. Doch die öffentliche Nennung von beanstandeten Betrieben sei „unverhältnismäßig". In anderen Branchen gebe es das nicht. „Da müsste dann auch der schlampige Schreiner, der die Schublade falsch montiert, an den Internet-Pranger".

Auch Johann Britsch, Inhaber des Finninger Hotelgasthofs Hirsch und schwäbischer Bezirksvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, hält strenge Kontrollen für wichtig, den „Wirte-Pranger" aber für den falschen Ansatz: „Das kann Betriebe treffen, die sich noch nie etwas zuschulden kommen haben lassen." Selbst in perfekt geführten Betrieben habe mal ein Mitarbeiter einen schwarzen Tag. Der Betrieb aber habe dann ewig an einem Eintrag zu knabbern. Außerdem, so Britsch, werde der Denunzierung Tür und Tor geöffnet. Ein enttäuschter Gast oder neidischer Konkurrent könne dann einen Wirt anonym anschwärzen und hoffen, dass die Lebensmittelkontrolleure fündig werden.

Dass es auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit derzeit noch keine Einträge aus dem Landkreis gibt, freut die Wirte-Sprecher, beruhigt sie aber nicht. Denn es ist klar, dass es irgendwann einen Kollegen treffen wird. Verstöße, die neuerdings zu einer Veröffentlichung führen, hat es auch im Landkreis Neu-Ulm in der Vergangenheit immer wieder gegeben.

Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Betrieb im Kreis sich auf der Schand-Seite wiederfindet. Jürgen Bigelmayr macht klar, dass es für das Landratsamt keinen Spielraum gibt, wenn gravierende Verstöße entdeckt werden. „Wir müssen das machen, das ist eine gesetzliche Regelung", sagt er.

Landesamt für Verbraucherschutz: www.lgl.bayern.de

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