sábado, 24 de noviembre de 2012

Downloads im Internet : Da ist Musik drin - Tagesspiegel

Für die Eltern ist das eine gute Nachricht: „Viele atmen auf", weiß Grote. Sie hoffen, künftig von Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie verschont zu werden.

Bisher ist das nämlich ein lukratives Geschäft. Im Auftrag der Medienkonzerne durchforsten Anwälte seit Jahren gezielt Tauschbörsen im Internet nach Usern, die Musiktitel oder Filme zum Download anbieten. Über die IP-Adressen der Computer und eine Nachfrage bei den Providern kommen sie zu den Namen und Adressen der – oft jugendlichen – Nutzer. Für die Urheberrechtsverstöße verlangen die Kanzleien dann 500 bis 1000 Euro – Schadenersatz für den Urheberrechtsverstoß und dazu ihr oft üppiges Honorar. Zwar will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Streitwerte für solche Internet-Urheberrechtsstreitigkeiten und damit auch die Anwaltshonorare begrenzen, doch ihr Referentenentwurf liegt auf Eis, weil Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das Vorhaben blockiert. Bei Familien wenden sich die Anwälte bislang bevorzugt an die Eltern. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie ihre Kinder nicht ausreichend beaufsichtigt haben, dafür sollen sie haften. Nach dem neuen BGH-Urteil dürfte dieser Vorwurf jedoch nicht mehr recht ziehen. Im Zweifel wird jede Familie sagen, dass die Kinder ausreichend ermahnt worden seien. Und: Wer will ihnen das Gegenteil nachweisen? „Eltern haben nun bessere Erfolgsaussichten", bestätigt Anwalt Grote, „sie sollten es jetzt darauf ankommen lassen".

Bisher haben viele Familien eine Auseinandersetzung vor Gericht gescheut. Sie haben sich lieber auf einen Vergleich eingelassen und zumindest einen Teil der verlangten Summe gezahlt. Anneke Voss von der Verbraucherzentrale Hamburg hat dafür Verständnis: „In den meisten Fällen liegt tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vor", räumt die Hamburger Juristin ein. Denn schon das einfache, unbefugte Downloaden sei in den meisten Fällen illegal, die Weiterverbreitung im Netz erst recht. Und bei den Summen, die im Spiel sind, könne man auch nicht darauf hoffen, dass die Anwälte die Sache fallen lassen. Ob das neue Urteil damit tatsächlich aufräumt, bleibe abzuwarten, meint Voss: „Man muss sich erst einmal die Urteilsbegründung ansehen." Und die kommt erst im nächsten Jahr.

Die Musikindustrie hat bereits angekündigt, dass sie nicht so schnell klein beigeben will. Das Urteil des BGH sei kein „Freifahrtschein" für betroffene Eltern, sagt Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie.

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