lunes, 19 de noviembre de 2012

Aufklärung schützt vor Strafe: Kinder über illegales Tauschen von Musik ... - Pforzheimer Zeitung

Aufklrung schtzt vor Strafe: Kinder ber illegales Tauschen von Musik informieren

Eltern mssen ihr Kind darber aufklren, dass das Tauschen urheberrechtlich geschtzter Musik im Internet illegal ist. Nach dem Gesprch machen sie sich am besten eine kurze Notiz im Kalender, rt Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband. So knnten Eltern nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Denn mit der Notiz knnen Eltern im Zweifelsfall besser belegen, wann sie mit dem Kind ber das Thema gesprochen haben. Noch besser ist es, wenn beide Eltern bei dem Gesprch dabei sind und es anschlieend bezeugen knnen.

Wird das Kind nicht aufgeklrt, mssen Eltern fr seine illegalen Up- und Downloads haften, entschied der Bundesgerichtshof. Mit der Aufklrung sei die Aufsichtspflicht allerdings bereits erfllt – Computerkontrollen oder technische Schutzmanahmen, zum Beispiel am Router, zhlen in der Regel nicht zu den elterlichen Pflichten.

Lina Ehrig empfiehlt auerdem, im Gesprch mit dem Kind ber die Hintergrnde von Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen zu reden. „Reine Verbote bringen meist nichts, das kennt man ja auch aus anderen Lebensbereichen", sagt die Verbraucherschtzerin. Eltern knnen ihrem Nachwuchs zum Beispiel erklren, dass Knstler auf die Erlse ihrer Musik angewiesen sind.

Allerdings reicht das bloe Aufklren nicht immer. Anders ist der Fall zum Beispiel, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte fr illegale Downloads haben. „Wenn das Kind schon einmal was gemacht hat, muss es eventuell schrfer kontrolliert werden", sagt die Rechtsanwltin Sabine Sobola. Auerdem kann es sein, dass das Kind ab einem gewissen Alter und einer gewissen Reife selber fr Urheberrechtsverletzungen haften muss – mit rechtlichen und vielleicht auch finanziellen Folgen. Entscheidend ist dabei die Einsichtsfhigkeit des Kindes. „Die Grenze ist ungefhr das strafmndige Alter, also ab 14", so Rechtsanwltin Sabine Sobola. „Das kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden we den."

Meistens lsst sich aber ohnehin gar nicht feststellen, wer in einem Haushalt etwas heruntergeladen hat. In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte die Polizei Haus und Computer durchsucht und geschtzte Dateien sowie Filesharing-Programme auf dem Rechner des Sohnes gefunden. „So luft das aber nur bei einem Bruchteil der Abmahnflle", sagt Rechtsanwltin Sobola. blicherweise kommen Abmahnungen per Post, angeschrieben wird der Anschlussinhaber - in einem Familienhaushalt also meist die Eltern. Was das Urteil deshalb in Zukunft fr Eltern bedeutet, die eine Abmahnung bekommen oder bekommen haben, sei noch ungeklrt. tmn

Autor: tmn

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