Die Deutschen haben für rund 80 Milliarden Euro Weihnachtsgeschenke gekauft, schon jeder zehnte Euro wurde für Geschenke aus dem Internet ausgegeben! Doch nicht immer gefallen die Geschenke. BILD erklärt, wie Sie Online-Geschenke zurückgeben.
Mein Internet-Geschenk gefällt nicht. Kann ich es zurückgeben?
Ja! Sie haben ein sogenanntes Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Welches Recht gilt, können Sie z.?B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Shops nachlesen.
Bis Wann muss ich das Geschenk zurück schicken?
Widerrufsrecht: Hier haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Erhalt der Ware, um den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Schicken Sie die Ware direkt zurück oder teilen Sie dem Händler innerhalb der Frist schriftlich mit einer E-Mail, einem Brief oder Fax mit, dass Sie widerrufen (Musterbrief unter www.trustedshops.de). Dann gewinnen Sie etwas Zeit fürs Zurückschicken.
Schauen Sie nach, ob dem Paket eine sogenannte Widerrufsbelehrung" beiliegt. Kommt diese nämlich erst mit der Ware, haben Sie nicht nur zwei Wochen, sondern einen Monat Zeit zum Umtausch.
Achtung: Ein Widerruf gilt nicht für extra angefertigte Ware (z.?B. Maßanfertigungen, Tassen mit Foto), für CDs und DVDs mit geöffnetem Siegel oder leicht verderbliche Ware wie Lebensmittel.
Rückgaberecht: Hier müssen Sie die erhaltene Ware auf jeden Fall innerhalb der 14-tägigen Frist zurücksenden.
Und wenn die Ware ausgepackt oder benutzt wurde?
Die Verpackung darf geöffnet worden sein. Sie dürfen auch Eigenschaften und Funktionsweise der Ware überprüfen. Sie können also z.?B. den neuen Toaster Heiligabend schon benutzt haben und dann zurückschicken, wenn er Ihren Erwartungen nicht entsprochen hat. Gleiches gilt für Schuhe, die draußen probeweise getragen wurden und zu klein sind. Denn: Wer im Internet kauft, kann die Ware vorher nicht unmittelbar prüfen und beurteilen (BGH, AZ.: VIII ZR 337/09).
Was ist, wenn die bestellte Ware kaputt ist?
In diesem Fall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf sogenannte Gewährleistung. Jeder Händler eines Online-Shops ist dazu verpflichtet, zwei Jahre lang defekte Ware entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Sie haben die Wahl. Das Recht besteht auch, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde.
Wurde das Produkt zweimal repariert oder ersetzt, können Sie in der Regel entweder von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Preis erstattet bekommen oder den Kaufpreis mindern lassen.
Muss ich die Ware in der Originalverpackung zurückschicken?
Nein, Ware kann ohne Originalverpackung zurückgesandt werden (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 127/05).
Wer zahlt das Porto für die Rücksendung?
Beim Widerrufsrecht kann der Händler verlangen, dass Sie zahlen, wenn der Wert der zurückzusendenden Sache maximal 40 Euro beträgt (das steht z.?B. in den AGBs). Beim Rückgaberecht zahlt immer der Händler, Sie können das Paket portofrei schicken.
Wohin schicke ich die Sachen?
Die Waren müssen zum Händler zurückgeschickt werden. Große Anbieter legen oft bereits Rücksendescheine bei. Bei einigen müssen Sie das Paket dann nur noch im Paketshop abgeben. Immer häufiger kann im Online-Shop bestellte Ware auch in der Filiale vor Ort (z.?B. Kleidung von Mango) zurückgegeben werden. Achtung: Rücksendeschein nicht vergessen!
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Der Händler ist verpflichtet, Ihnen das bereits gezahlte Geld innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. Eine Erstattung per Gutschein für neue Ware ist nicht erlaubt.
Meine Geschenke sind nicht angekommen. Hab ich Anspruch auf Schadensersatz?
Ja, normale Pakete sind bis 500 Euro versichert. Die Post muss dann den Wert des Inhalts ersetzten.
So läuft der Umtausch im Einzelhandel
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In Kaufhäusern und Geschäften gibt es kein generelles Recht auf Umtausch! BILD klärt die wichtigsten Fragen.
??Kann ich ein Geschenk umtauschen, wenn es mir nicht gefällt?
Bei Nichtgefallen gibt es kein allgemeines Recht auf Umtausch. Aber: Viele Händler tauschen aus Kulanz um. Am besten in den Laden gehen und freundlich nachfragen.
Das müssen Sie bei Gutscheinen beachten
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Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Der Branchenverband HDE schätzt, dass zu Weihnachten Gutscheine im Wert von 2 Milliarden Euro verschenkt wurden.
Das müssen Beschenkte wissen:
? Gutscheine ohne Einlösefrist oder Gültigkeitsdauer gelten drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2015.
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