sábado, 15 de diciembre de 2012

Japans Politiker haben Twitter-Verbot - Wall Street Journal Deutschland

TOKIO – Koei Aoto ist der Internet-Guru der japanischen Sozialdemokraten. Bis zum 3. Dezember war er vollauf damit beschäftigt, Informationen über die Kandidaten der Partei für die Parlamentswahlen in Japan online zu stellen. Doch jetzt, kurz vor der Wahl an diesem Sonntag, hat er alle Hände voll zu tun, die Interneteinträge wieder zu löschen. Aoto durchforstet die Webseite der Partei und tilgt die Namen und Fotos der Kandidaten aus den Wahlkampfprogrammen und allen möglichen anderen Beiträgen. Am 4. Dezember wird er gar bei der Parteivorsitzenden Mizuho Fukushima vorstellig und bittet sie, einen Eintrag im Kurznachrichtendienst Twitter zu löschen, in dem sie einen Kandidaten namentlich genannt hatte.

Reuters/Shohei Miyano

Shinzo Abe ist bei den japanischen Parlamentswahlen am Sonntag klarer Favorit.

Anlass für die Selbstzensur der Partei ist ein Gesetz aus dem Jahr 1950. Es gibt bis ins kleinste Detail vor, was Bewerber um ein öffentliches Amt in der offiziellen Wahlkampfzeit vor dem Wahltag tun und lassen müssen. Unterstützern ein Mittagessen zu spendieren, ist nicht erlaubt. Sie mit Tee und einem leichten Imbiss abzuspeisen, hingegen schon. Flugblätter zu verteilen, ist auch in Ordnung. Allerdings muss sich das Wahlkampfteam auf maximal zwei Arten von Handzetteln beschränken. Und auf höchstens 70.000 Blatt pro Kandidaten.

Die Gesetzgeber hatten eine faire Ausgangsposition für alle Kandidaten und Parteien im Sinn. Keiner von ihnen sollte einen Vorteil erlangen, nur weil er finanziell besser gepolstert war oder über mehr Mitarbeiter verfügte. Damals war der elektronische Stimmenfang über E-Mail, soziale Netzwerke und SMS-Nachrichten noch ferne Zukunftsmusik. Wie der moderne Wahlkämpfer mit seinen neuen Instrumenten umzugehen hat, wird deshalb in dem Gesetz natürlich auch mit keinem Wort direkt erwähnt.

„Was ist bloß los mit Japan?"

Allerdings wurde die Vorschrift dahingehend interpretiert, dass die elektronische Wahlwerbung in fast jeder Form verboten ist. Diese Auslegung stellt die an der Wahl Beteiligten in der Internet-Ära vor eine gewaltige Hürde. Bedienen sich doch Politiker wie Shinzo Abe, der Favorit auf das Amt des japanischen Ministerpräsidenten, mittlerweile schon routinemäßig der elektronischen Kommunikationskanäle wie etwa Twitter, um sich an die Wähler heranzupirschen. Und das Wahlvolk wiederum fahndet auf den Websites der Parteien nach allen möglichen Informationen, angefangen vom Parteiprogramm bis hin zu Adresse der Parteizentrale.

Toru Hashimoto

„Man sagt, die etablierten Parteien hätten während der letzten Wahl weit über 35 Milliarden Yen (etwa 310 Millionen Euro) für Werbung ausgegeben. Und trotzdem werden meine paar Wahlkampf-Tweets verboten? Was ist bloß los mit Japan?", entrüstet sich Toru Hashimoto, der Chef der Restaurationspartei Japans und Bürgermeister von Osaka, am 5. Dezember auf Twitter.

Versuche, das Gesetz zu überarbeiten, sind im Parlament zum Erliegen gekommen. Und deshalb lebt Japan im Vergleich etwa zu Ländern wie den USA wahlpolitisch gesehen immer noch in der tiefsten digitalen Provinz. In Amerika spielt das Internet beim Werben um die Gunst der Wähler mittlerweile eine so wichtige Rolle, dass Unternehmen wie Twitter und Facebook Politikern Nachhilfestunden in der strategischen Nutzung sozialer Medien anbieten. In Deutschland sorgte in dieser Woche SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück mit seinen ersten Gehversuchen auf Twitter für Aufmerksamkeit.

Die japanischen Parteien und Kandidaten versuchen sich zu behelfen, indem sie die Buchstaben des Gesetzes auf vielfältige Weise bis an ihre Grenzen dehnen. Am letzten Tag der Wahlkampfzeit im Jahr 2009 hatte Aoto, der Internetstratege für die Sozialdemokraten, ein Video zu einer Rede eines der Parteikandidaten online übertragen – ohne dabei allerdings den Kandidaten selbst zu zeigen, was laut Gesetz nämlich verboten wäre. Also richtete Aoto die Kamera auf die Zuhörerschaft. Wer die Website besuchte, konnte den Politiker nun zwar hören, aber nicht sehen. Rein technisch gesehen hielt sich Aota damit an das Bilderverbot. Hätte er damals mit seinem Trick mehr Interessierte auf die Partei-Website locken können, hätte er auch dieses Jahr auf dieses Mittel zurückgegriffen, sagt er.

Digitale Kommunikation auf Eis

Der Schauspieler Taro Yamamoto tritt im Kampf um einen Sitz im japanischen Unterhaus gegen den Sohn des ehemaligen Gouverneurs von Tokio, Shintaro Ishihara, an. Auch Yamamoto stellte seine aktiven Twitter-Einträge am 3. Dezember ein, dem Tag vor der elektronischen Sendepause bis zur Wahl. Allerdings hatte er seine Anhängerschaft noch schnell gebeten, auf ein anderes Twitter-Konto zu wechseln. Es nennt sich „Yamamoto Taro bot" und gibt in automatischer Rotation frühere Tweets des Schauspielers zum Besten. „Lasst doch die Familie Ishihara endlich der Politik entkommen. Lasst sie doch nach Belieben herumreisen - auf einer Yacht", ist dort zum Beispiel nachzulesen.

Die Gruppierung „Eure Partei" wagte sich auf Facebook mit einem Instrument vor, bei dem die Nutzer über unterschiedliche Fragen abstimmen konnten. Ihre Antworten wurden dann in einer Grafik dargestellt. Am 3. Dezember musste die Partei damit allerdings Schluss machen. Das japanische Innenministerium hatte sie gewarnt, sie bewege sich damit in einer Grauzone.

Viele der größten Parteien Japans hatten ihre Kandidaten ermahnt, sich während der Dauer des Wahlkampfs der Blogs, Tweets und Freundschaftswerbungen zu enthalten. Einige Politiker haben ihre gesamte digitale Kommunikation mit der Öffentlichkeit auf Eis gelegt. Fragen nehmen sie nur über Telefon oder Fax entgegen. Die zwölftägige Auszeit vor den Wahlen am 16. Dezember nutzen jetzt einige politisch Verantwortliche dazu, die gesetzlichen Regeln zu durchdringen, die fast zehn Jahre vor der Erfindung des Silikonchips erdacht worden waren.

„Das ist wirklich verwirrend", sagt der Online-Stratege Aoto. Er sitzt in seinem vollgestopften Büro im Keller des Parteigebäudes der Sozialdemokraten und blättert durch ein Büchlein mit dem Titel „Wahlrichtlinien für das Internet".

Nur Hörbeiträge sind legal

Gemäß einer Auslegung des Wahlgesetzes ist es völlig in Ordnung, Tonmaterial einer Rede eines Kandidaten über das Internet zu übertragen. Jedoch den Text derselben Rede hochzuladen, kommt einem Gesetzesverstoß gleich. Und es gibt weitere überraschende Einschränkungen in den Richtlinien. Es könnte nämlich auch illegal sein, den Nutzern der Website zu ermöglichen, einen Abspielknopf zu drücken, um den Hörbeitrag zu starten. Das ist Aoto neu. Während der Wahlen im Jahr 2009 hatte er den Internetauftritt der Sozialdemokraten doch tatsächlich mit einer "Play"-Schaltfläche ausstaffiert, fällt ihm ein. "Letztendlich ist es okay, solange du nicht auffliegst," lacht er.

Theoretisch könnte er im Falle eines Gesetzesverstoßes für bis zu zwei Jahre hinter Gitter wandern und mit einer Geldstrafe von maximal 500 000 Yen belegt werden. Doch zum Vollzug kommt es nur selten. Die Nationale Polizeibehörde hat bisher nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit Wahlrechtsverletzungen im Internet 164 Warnungen ausgesprochen. Fünf Personen wurden festgenommen.

Das japanische Innenministerium, dem die Auslegung des Gesetzes hauptsächlich zukommt, lässt verlauten, dass Online-Texte und Bilder, die Kandidaten widergeben, nicht in Frage kommen. Genauso wenig wie die Aktualisierung der Websites der Kandidaten oder deren Facebook-Auftritt. Zulässig sind schriftliche Auslassungen und Fotos von Politikern, die nicht zur Wahl stehen, solange sie sich dabei nicht auf tatsächliche Kandidaten beziehen. Hörbeiträge sind legal, da es sich dabei nicht um "Literatur oder Bilder" handelt.

Monatelange Ermittlungen

Je tiefer man in das Regelwerk vordringt, desto komplizierter wird es. Die Aussendung einer Blanko-E-Mail, an die eine Audio-Datei der Rede eines Kandidaten angehängt ist, sollte in Ordnung sein. Es sei denn, die Adresse des Absenders beinhaltet den Namen des Kandidaten. Markiert man einen Kandidaten namentlich in einem Foto, das auf Facebook hochgeladen wurde, sollte man ebenfalls auf der sicheren Seite sein. Aber nur solange es sich bei dem Identifizierenden nicht um einen Parteifunktionär handelt, erklärt Haruo Semba von der Demokratischen Partei Japans.

Takaharu Motoyama hatte es förmlich darauf angelegt, festgenommen zu werden. Leider sei sein Versuch missglückt, sagt der 30-jährige Altenpfleger, der im vergangenen Jahr für einen Sitz im Stadtrat von Fukuoka im Südwesten Japans kandidiert hatte. Motoyama hatte Reden auf YouTube gestellt und auf seinem Blog und auf Twitter um Unterstützung geworben. Er habe es provozieren wollen, wegen des Verstoßes gegen das Internet-Verbot angeklagt zu werden. Auf diese Weise hätte er vor Gericht ziehen und ein Urteil erzwingen können, das die Angelegenheit endlich geklärt hätte.

Täglich machte er im Internet mit Wahlkampfreden auf einer beliebten Videoseite auf sich aufmerksam. Seine Wahlkampfposter hatte er mit einem Strichcode versehen. Wer den Code mit seinem Handy aufnahm, wurde mit Motoyamas Website verknüpft, was ebenfalls einem Verstoß gleichkam. Monate lang löcherten ihn Polizei und Staatsanwaltschaft mit Fragen – bis die Behörden seinen Fall zu seiner Enttäuschung fallen ließen. Sie seien sich nicht sicher, ob sie einen Schuldspruch erwirken könnten, hätten die Beamten ihm mitgeteilt. Man sei erst nach „Berücksichtigung der Sachlage" abgezogen, sagen die Staatsanwälte aus Fukuoka.

Was den Schauspieler und Wahlkämpfer Yamamoto angeht, so sagt er, er wisse nicht, wer den Web-Roboter in Gang gesetzt habe, der in seinem Namen Twitter-Meldungen absetzte. Er selbst halte sich an das Internet-Verbot. Schließlich wolle er eine blütenweiße Weste haben, sollte er tatsächlich gewählt werden.

Kontakt zum Autor: redaktion@wallstreetjournal.de

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