viernes, 2 de noviembre de 2012

Leistungsschutzrecht Regierung will Musik 70 Jahre lang sperren - ZEIT ONLINE

Die Schutzfrist für Musik soll um 20 Jahre wachsen. Das nütze den Künstlern, sagt die Regierung. Doch profitieren vor allem Plattenfirmen – auf Kosten der Allgemeinheit.

Beatles-Fan auf einem Konzert in Kolumbien

Beatles-Fan auf einem Konzert in Kolumbien

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die sogenannte Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängern soll. Urheberrechtsexperten halten das für einen Fehler. Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um, die diese Verlängerung fordert. Ursprünglich waren in der EU sogar 95 Jahre Rechtsschutz verhandelt worden, doch konnten sich die Befürworter dieser Dauer – vor allem große Musiklabels – damit dann doch nicht durchsetzen.

Tritt das Gesetz in Kraft, bedeutet es, dass beispielsweise die Beatles für einen Song 70 Jahre lang Tantiemen bekommen, wenn er in ihrer Version aufgeführt wird. Genauer gesagt: Ihre Plattenfirma erhält diese Tantiemen. Denn die meisten Künstler treten ihre Rechte an Plattenfirmen ab und bekommen dafür eine Pauschale.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht hat zu diesem Thema bereits 2008 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Tenor: Die Verlängerung der Schutzfrist bringt den Künstlern nichts und zementiert außerdem die "Unzulänglichkeiten des heutigen Systems". Es profitierten allein die Tonträgerhersteller, heißt es darin.

Wichtiger Beitrag für Künstler?

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dennoch nun zu dem Regierungsentwurf: "Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung."

Allerdings ist dieser "wichtige Beitrag" vergleichsweise klein. Denn liest man den Gesetzentwurf, steht dort zwar, dass die Künstler nun zusätzlich 20 Prozent der Gewinne bekommen sollen, die Plattenfirmen mit einem Song machen. Aber das erst, wenn 50 Jahre vergangen sind. Dort heißt es, der "Vergu?tungsanspruch besteht fu?r jedes vollständige Jahr unmittelbar im Anschluss an das 50. Jahr nach Erscheinen des die Darbietung enthaltenen Tonträgers".

Urheberrecht für Anfänger

Was ist ein Aggregator, warum wird die Gema kritisiert und wie viel verdienen Künstler am Verkauf von USB-Sticks mit? Unser Glossar zum Urheberrecht erklärt die wichtigsten Begriffe aus der Urheberrechtsdebatte von A wie Abmahnanwalt bis Z wie Zitate.

Nochmal von vorn. Die Bundesregierung will also dafür sorgen, dass Plattenfirmen 20 Jahre länger Geld mit Tonträgern verdienen können als bisher. Diesen Zugewinn – und nur diesen – müssen sie mit den Musikern teilen. Die Musiker bekommen von den zusätzlichen Einnahmen ein Fünftel.

Kein Wunder also, dass der ganze Plan Gegner hat. Der Jurist John Weitzmann vom Urheberrechtsportal irights.info schreibt dazu per Mail: "Das Argument, die Studiomusiker und Interpreten würden im Alter von der Verlängerung profitierten, grenzt an Zynismus. Das Einzige, was diese Verlängerung tut, ist, die Bilanzen einer Handvoll großer Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu füttern."

    • TddK
    • 01.11.2012 um 13:00 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Unterstellungen. Danke. Die Redaktion/kvk

  1. Die Regierung ist verpflichtet EU-Richtlinien umzusetzen, ansonsten sind Strafzahlungen fällig.

    • Tom S.
    • 01.11.2012 um 14:14 Uhr

    Ich kann es nicht mehr hören. Alle unpopulären Entscheidungen werden von den Regierungen an die nicht demokratisch legitimierte EU übertragen, um dann die Hände in Unschuld zu waschen. Genau deshalb würde ich - sollte es mal eine Abstimmung zur EU geben - auf jeden Fall mit Nein stimmen. Diese Zustände sind in meinen Augen inakzeptabel.

    Das Volk hat doch in Brüssel überhaupt keine Stimme, die ganzen Lobbies (Großkonzerne etc.) dagegen haben dort ihre Vertreter. Bei solchen Entscheidungen frag ich mich, ob nicht einer dieser Vertreter doch mal den einen oder anderen Koffer bei einem EU-Abgeordneten "vergessen" hat...

    unfreiwillig an "Der gute Mensch von Sezuan" von Brecht. Nein, ich würde ja gerne, kann aber nicht, weil da ist eben der Vetter und ich muss ja tun, was er sagt...

    Brecht, aktuell wie nie in diesen Zeiten, der alte Kommunist.

    • Tom S.
    • 01.11.2012 um 14:14 Uhr

    Ich kann es nicht mehr hören. Alle unpopulären Entscheidungen werden von den Regierungen an die nicht demokratisch legitimierte EU übertragen, um dann die Hände in Unschuld zu waschen. Genau deshalb würde ich - sollte es mal eine Abstimmung zur EU geben - auf jeden Fall mit Nein stimmen. Diese Zustände sind in meinen Augen inakzeptabel.

    Das Volk hat doch in Brüssel überhaupt keine Stimme, die ganzen Lobbies (Großkonzerne etc.) dagegen haben dort ihre Vertreter. Bei solchen Entscheidungen frag ich mich, ob nicht einer dieser Vertreter doch mal den einen oder anderen Koffer bei einem EU-Abgeordneten "vergessen" hat...

    unfreiwillig an "Der gute Mensch von Sezuan" von Brecht. Nein, ich würde ja gerne, kann aber nicht, weil da ist eben der Vetter und ich muss ja tun, was er sagt...

    Brecht, aktuell wie nie in diesen Zeiten, der alte Kommunist.

  2. ...ist Deutschland selbstverständlich völlig unbeteiligt.

  3. das Problem liegt nicht darin, das Urhebern eine länger Schutz zugesprochen wird.

    Das Problem liegt an Buy-Out Verträgen, von Verlagen und Medienunternehmen, die die Urheber knebeln. Diese Verträge binden und blockieren. Medienunternehmen drängen freie Urheber dazu für wenig und nicht angemessenes Honorar alle Rechte abzutreten. Das ist die einfache Wahrheit. Wäre dies nicht so, würden viele Urheber umtriebiger sein können und brach liegendes Material weiter vermarkten...

    Beste Grüße
    FSonntag

    "...weil sich das angesichts geringer Nachfrage nach den Titeln für Buchverlage nicht mehr rechnet. ..."

    Genau das ist der Punkt, Buchverlage, Vrlage und Medienunternehmen haben sich die Nutzungsrechte angeeignet, wie gesagt zu zumeist unfairen konditionen, und horten die Werke. Also liegt das Problem nicht direkt bei dem Schutz der Urheber, als vielmehr bei den Unternehmen, die Urhebern die Nutzungsrechte abkaufen. Da Urheber oft mit Herzblut an Ihrer Arbeit hängen würden diese sich darüber freuen, wenn Ihr "Produkt" weiterhin gekauft und Verwendung finden würde.

    Beste Grüße
    FSonntag

    • GDH
    • 01.11.2012 um 13:57 Uhr

    Sie meinen:
    "das Problem liegt nicht darin, das Urhebern eine länger Schutz zugesprochen wird.

    Das Problem liegt an Buy-Out Verträgen, von Verlagen und Medienunternehmen, die die Urheber knebeln."

    Auch wenn ein Künster (und dessen Erben) diese Rechte bekommt (die bislang der Allgemeinheit zustehen), wird hier rückwirkend (und einseitig zugunsten der Rechteinhaber) etwas an den Regeln geändert, unter denen die Werke geschaffen wurden.

    "...weil sich das angesichts geringer Nachfrage nach den Titeln für Buchverlage nicht mehr rechnet. ..."

    Genau das ist der Punkt, Buchverlage, Vrlage und Medienunternehmen haben sich die Nutzungsrechte angeeignet, wie gesagt zu zumeist unfairen konditionen, und horten die Werke. Also liegt das Problem nicht direkt bei dem Schutz der Urheber, als vielmehr bei den Unternehmen, die Urhebern die Nutzungsrechte abkaufen. Da Urheber oft mit Herzblut an Ihrer Arbeit hängen würden diese sich darüber freuen, wenn Ihr "Produkt" weiterhin gekauft und Verwendung finden würde.

    Beste Grüße
    FSonntag

    • GDH
    • 01.11.2012 um 13:57 Uhr

    Sie meinen:
    "das Problem liegt nicht darin, das Urhebern eine länger Schutz zugesprochen wird.

    Das Problem liegt an Buy-Out Verträgen, von Verlagen und Medienunternehmen, die die Urheber knebeln."

    Auch wenn ein Künster (und dessen Erben) diese Rechte bekommt (die bislang der Allgemeinheit zustehen), wird hier rückwirkend (und einseitig zugunsten der Rechteinhaber) etwas an den Regeln geändert, unter denen die Werke geschaffen wurden.

  4. Unlogisch das nicht nur für neue Kunst zu machen, sondern auch für bereits entstandene. Diese Kunst wurde unter den alten bedingungen erstellt und rechnete sich offensichtlich. Denen etwas zu schenken ist Diebstahl an der Allgemeinheit.

    Volkommen unabhängig ob das gut ist oder nicht. Ich glaub kaum das das jemanden überzeugt in Kunst zu investieren, dafür muss man nach 50 Jahren zu viel abzinsen.

  5. Das Argument, dass es bei dieser Verlängerung um die "Altersvorsorge" von Künstlern gehe, ist schon irgendwie lustig.

    Die Beatles waren Anfang Zwanzig, als sie anfingen gut zu verdienen. Sie hatten ein halbes Jahrhundert Zeit Hits zu produzieren und wurden jeder für sich reiche Männer. So wie die Rolling Stones und all die anderen.

    Nun kommt die Zeit, in der - tatsächlich - Stücke wie "Love you yeah yeah yeah" kostenlos im Kaufhaus abgedudelt werden dürfen. Und zufällig soll es genau jetzt für die in Ehren ergrauten Multimillionäre und ihre Plattenfirmen Verlängerung geben.

    Dies erinnert an den Versuch der Nachkommen George Gershwins, die US-Urheberrechtsfristen verlängern zu lassen, weil man weiter bequem abkassieren wollte - ohne selbst auch nur den Hauch einer künstlerischen Leistung erbringen zu müssen (wie sie zumindest in einer professionellen Verlagsausgabe gedruckter Noten o.ä. besteht.)

    Bitte - es MUSS doch einmal eine Regierung geben, die diesen Unverschämtheiten einen Riegel vorschiebt! Sind Regierungen denn nicht der Allgemeinheit verpflichtet?

    Die Menschheit ist Einrichtungen wie imslp.org zu großem Dank verpflichtet, wo nicht mehr urheberrechtlich "geschützte" Musik kostenlos als PDF oder mp3 heruntergeladen werden kann. DAS ist die Zukunft der Musik - nicht die Raffzähne und ihr industriell produzierter Einheitsbrei.

  6. "...weil sich das angesichts geringer Nachfrage nach den Titeln für Buchverlage nicht mehr rechnet. ..."

    Genau das ist der Punkt, Buchverlage, Vrlage und Medienunternehmen haben sich die Nutzungsrechte angeeignet, wie gesagt zu zumeist unfairen konditionen, und horten die Werke. Also liegt das Problem nicht direkt bei dem Schutz der Urheber, als vielmehr bei den Unternehmen, die Urhebern die Nutzungsrechte abkaufen. Da Urheber oft mit Herzblut an Ihrer Arbeit hängen würden diese sich darüber freuen, wenn Ihr "Produkt" weiterhin gekauft und Verwendung finden würde.

    Beste Grüße
    FSonntag

  7. "..bedeutet es, dass beispielsweise die Beatles für einen Song 70 Jahre lang Tantiemen bekommen, wenn er in ihrer Version aufgeführt wird."
    Und schon wieder falsch.
    Wieso begreifen Journalisten(!) immer noch nicht, was die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen sind, und was die Urheberrechte der Komponisten sind?
    Bei der Aufführung eines Beatles-Songs bekommen die Komponisten (z.B. Lennon/McCartney) Tantiemen für die Aufführung ihrer Komposition.
    Wenn eine Beatles-Platte veröffentlicht wird, bekommen "The Beatles" Lizenzen für die Aufnahme.
    Wenn irgend jemand eine Coverversion eines Beatles-Songs von Lennon/McCartney veröffentlicht, fallen nur die Tantiemen an die Komponisten an. Die Plattenfima der Beatles und "The Beatles" bekommen nix dafür.

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