martes, 18 de diciembre de 2012

Klarnamen-Streit Facebook soll Pseudonyme zulassen oder Strafe zahlen - ZEIT ONLINE

Die Pflicht, bei Facebook seinen echten Namen anzugeben, verstoße gegen deutsches Recht, glauben Datenschützer. Sie verlangen, dass der Konzern Pseudonyme erlaubt.

Facebook verlangt von seinen Nutzern, dass sie sagen, wie sie wirklich heißen. Wer das nicht will, wird entweder dazu gezwungen oder muss gehen. Deutsche Datenschützer sind der Überzeugung, dass diese Haltung gegen deutsches Recht verstößt. Sie verlangen daher von Facebook, diese Klarnamen-Politik zu ändern und pseudonyme Accounts zuzulassen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat daher eine Verfügung erlassen. Die fordert, dass es für Facebook-Nutzer aus dem Bundesland möglich sein muss, den Dienst auch pseudonym zu nutzen – sich also zwar unter echtem Namen anzumelden, im Profil aber öffentlich sichtbar nur einen falschen anzugeben. Sollte Facebook das nicht innerhalb von zwei Wochen möglich machen, drohe ein Zwangsgeld von 20.000 Euro.

Das ULD beruft sich auf das deutsche Telemediengesetz. Das regelt in Paragraf 13, dass Nutzer Dienste unbeobachtet verwenden können müssen. In der Mitteilung des ULD heißt es: "Diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient unter anderem dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können."

Beginn eines Rechtsstreits

Es klingt erst einmal hilflos, wenn ein Landesdatenschützer in seinem begrenzten Bereich so etwas gegen einen internationalen Konzern verhängt. Aber die Verfügung ist nur der erste Schritt zu einem längeren juristischen Weg.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt", sagt Thilo Weichert, der Leiter des ULD. Ziel der Verfügung sei es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. "Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein." Er gehe davon aus, dass sich ein Anwalt des Konzerns demnächst bei dem zuständigen Gericht melde, dem Verwaltungsgericht Schleswig.

Das ist gut möglich, denn Facebook lehnt die Forderung rundheraus ab. In einer Erklärung dazu heißt es: "Es obliegt einzelnen Dienstleistern, im Rahmen des anwendbaren Rechts – im Fall von Facebook Europäisches Datenschutzrecht und irisches Recht – die eigenen Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind. Wir werden energisch dagegen vorgehen."

Genügt es, irisches Recht zu befolgen?

Facebook beruft sich wie immer in solchen Debatten darauf, dass man sich dem irischen Datenschutzrecht unterworfen habe, welches das europäische Recht vollständig umsetze. Im irischen Datenschutz gibt es eine Forderung nach Pseudonymen nicht. Im Übrigen seien die Klarnamen wichtig für die Sicherheit der Nutzer. Zitat: "Wir glauben, dass die Verwendung der wahren Identität eine bestimmte Sicherheit mit sich bringt, und dass unsere Nutzer von dieser Sicherheit profitieren."

Gerade das letzte Argument hält Datenschützer Weichert für einen Witz. Denn die Klarnamenpolitik setze die Nutzer geradezu der Gefahr aus, dass ihre Identität von anderen missbraucht werde, oder dass sie von Kritikern verfolgt würden. Auch konterkariert es beispielsweise die Bemühungen von Menschen wie Michael Anti. Der chinesische Journalist ist international unter diesem Namen bekannt und kämpft unter ihm für Meinungsfreiheit. Und nur unter diesem Namen. Dass er eigentlich Jing Zhao heißt, interessiert niemanden. Bis auf Facebook.

Eine Klärung dieses Problems sei dringender denn je, findet Weichert. Immerhin habe der Konzern gerade die Möglichkeit abgeschafft, sich mit seinem Profil vor der internen Suche zu verstecken.

Bei dem Streit geht es aber nicht nur um die Verwendung von Klarnamen. Weichert fragt: "Reicht es, wenn Facebook sich an das irische Datenschutzrecht hält?" Das sei die prinzipielle Frage, die langsam mal geklärt werden müsse. Darum hätten sich die deutschen Datenschützer zu dem Schritt entschieden. Denn es ist nicht Weichert allein, der die Verfügung verfasst hat. Die Datenschützer des Landes und des Bundes stehen hinter ihr.

  1. dann wird das Netzwerk nur noch halb so groß sein. In Zeiten wo jeder potenzielle Arbeitgeber Facebook durchstöbert, ist es geradezu zwingend sich unter einem Pseudonym zu registrieren.

    • 15thMD
    • 17.12.2012 um 17:31 Uhr

    Ich bin seit 5 Jahren bei Facebook. 4,5 Jahre davon bestand mein Nachname aus zwei (!) Buchstaben. Seit einem halben Jahr habe ich einen neuen Account (freiwillig, den anderen habe ich gelöscht) und mein Nachname besteht nun nur aus Konsonanten.

    Und wenn Facebook den Account löschen sollte, weil sie merken, dass er mit einem Pseudonym erstellt wurde, dann macht man sich eben einen neuen. Ich verstehe die Aufregung nicht.

    • scoty
    • 17.12.2012 um 17:43 Uhr

    ist gut :)

    • EmKo67
    • 17.12.2012 um 17:44 Uhr

    Haben die nicht auf was anderes rum zur hacken? Ist doch alles Blödsinn, manchmal denke ich mir echt: „Hmm die Welt sollte doch noch unter gehen!" Die Gema sollte mal Strafe zahlen. Wer da seinen echten Namen nicht angeben möchte sollte sich auch nicht anmelden...Das Internet ist nicht mehr das was es mal war, alles kontrolliert von den Behörden, jede E-Mail wird kontrolliert in denen bestimmte Wörter auftauchen, und die Liste ist lang!

    auf Facebook "herumzuhacken".

    Es geht um die Frage, ob ein Unternehmen dazu verpflichtet sein soll, deutsches Datenschutzrecht zu respektieren, wenn es in Deutschland gewerblich Dienstleistungen anbietet.

    Es ist, jedenfalls im deutschen Recht, seit Jahrzehnten völlig unstrittig, dass die Privatautonomie dort einschränkt werden muss, wo sich die Vertragspartner "nicht auf Augenhöhe" befinden. Die bekanntesten Beispiele für entsprechende Einschränkungen sind etwa das Arbeitsrecht, das Mietrecht und eben die Restriktionen bzgl. der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um die es im Falle Facebook vorrangig geht.

    Man kann sich nun z.B. durchaus auf den Standpunkt stellen, dass Facebooks faktische Marktmacht so hoch ist, dass viele Menschen an einem Facebook-Account faktisch nicht vorbei kommen oder zumindest glauben, nicht daran vorbei zu kommen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet ist es dann nur konsequent, eine entsprechende Ausnutzung dieser Marktmacht zu unterbinden. Diesen Standpunkt muss man nicht teilen, aber dass etwa das ULD diesen Standpunkt einnimmt, ist jedenfalls entgegen der Argumentation von Facebook keineswegs von vornherein abwegig.

    Ach ja:
    Das Argument, man könne nahezu folgenlos gegen Facebooks Klarnamenpolitik verstoßen, kann kaum ein Argument zur rechtlichen Einschätzung der Lage sein. Nach dieser Logik wäre ja alles erlaubt, solange man es nur irgendwie austricksen könnte.

    auf Facebook "herumzuhacken".

    Es geht um die Frage, ob ein Unternehmen dazu verpflichtet sein soll, deutsches Datenschutzrecht zu respektieren, wenn es in Deutschland gewerblich Dienstleistungen anbietet.

    Es ist, jedenfalls im deutschen Recht, seit Jahrzehnten völlig unstrittig, dass die Privatautonomie dort einschränkt werden muss, wo sich die Vertragspartner "nicht auf Augenhöhe" befinden. Die bekanntesten Beispiele für entsprechende Einschränkungen sind etwa das Arbeitsrecht, das Mietrecht und eben die Restriktionen bzgl. der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um die es im Falle Facebook vorrangig geht.

    Man kann sich nun z.B. durchaus auf den Standpunkt stellen, dass Facebooks faktische Marktmacht so hoch ist, dass viele Menschen an einem Facebook-Account faktisch nicht vorbei kommen oder zumindest glauben, nicht daran vorbei zu kommen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet ist es dann nur konsequent, eine entsprechende Ausnutzung dieser Marktmacht zu unterbinden. Diesen Standpunkt muss man nicht teilen, aber dass etwa das ULD diesen Standpunkt einnimmt, ist jedenfalls entgegen der Argumentation von Facebook keineswegs von vornherein abwegig.

    Ach ja:
    Das Argument, man könne nahezu folgenlos gegen Facebooks Klarnamenpolitik verstoßen, kann kaum ein Argument zur rechtlichen Einschätzung der Lage sein. Nach dieser Logik wäre ja alles erlaubt, solange man es nur irgendwie austricksen könnte.

    • 15thMD
    • 17.12.2012 um 17:51 Uhr

    Ich weiß, was Sie meinen. Aber sagen wir mal so: Er ist nicht mehr auffindbar und es finden sich wahrscheinlich 3000 DIN A4 Seiten über ein Pseudonym. Glückwunsch, Facebook. ;)

    • 15thMD
    • 17.12.2012 um 17:52 Uhr

    Also der Nutzer kann ihn nicht mehr finden und Facebook hat die Seiten an Infos. Mein Satz war etwas missverständlich.

  2. Entweder ich sage, was ich meine - und stehe auch namentlich dahinter. Oder ich halte mich mit meiner Meinung zurück. Warum sollte im Netz, etwas anderes gelten, als in der realen Welt???

    Stellen Sie sich z. B. vor, Sie wären Arbeitnehmer beim Tunnelbauer Herrenknecht. Der hat gedroht, wer gegen S21 wäre, wäre gegen ihn.

    http://www.cicero.de/kapi...

    Wenn Sie nun unter Ihrem Klarnamen gegen das Wahnsinnsprojekt S21 argumentieren würden, würden Sie bei Herrenknecht niemals Obertunnelbauer, sondern eher rausgemobbt.

    Stellen Sie sich z. B. vor, Sie wären Arbeitnehmer beim Tunnelbauer Herrenknecht. Der hat gedroht, wer gegen S21 wäre, wäre gegen ihn.

    http://www.cicero.de/kapi...

    Wenn Sie nun unter Ihrem Klarnamen gegen das Wahnsinnsprojekt S21 argumentieren würden, würden Sie bei Herrenknecht niemals Obertunnelbauer, sondern eher rausgemobbt.

  3. Datenschutz ist ja sicherlich eine sehr wichtige Sache und es ist gut das es dafür die sogenannten Datenschutgzbeauftragen gibt.
    Aber wenn ich mir diese Meldung so durchlese (bzw. auch die verlinkte "Verfügung" von diesem Dr. Weichert, dann kommt mir das schon etwas lächlerlich vor. Es ist doch erst mal niemand gezwungen, sich bei Facebook überhaupt anzumelden. Im Übrigen verwenden genügend meiner FB "Freunde" Pseudonyme und es kommt mir so vor, als ob Facebook die Vorgabe mit den Klarnamen auch nicht wirklich bierernst nimmt.
    Die meisten meiner FB "Freunde", die ein Pseudonym verwenden, haben zum Glück zumindest ihren Vornamen korrekt angegeben. Andernfalls wäre das ganze sowieso witzlos. Die meisten meiner FB "Freunde" habe ich zwar im richtigen Leben kennengelernt, aber viele davon sind eher lose Bekanntschaften, die man vielleicht ab und an mal irgendwo beim Ausgehen trifft. Würden alle nur noch irgendwelche Phantasienamen verwenden, dann würde ich überhaupt nicht mehr durchblicken, wer da was postet. Insofern hat das Konzept von Facebook, daß man die Nutzer auffordert, doch bitteschön einen vernünftigen Namen zu verwenden, durchaus seine Berechtigung. Für Leute die lieber unter der Anonymität eines Phantasienamens irgendwelchen Schwachfug in die weiten des Internets posaunen gibt's schließlich genügend andere Foren und Platformen. Man muss sich ja nur mal die Kommentare z.B. bei Youtube durchlesen.
    Dieser ganze Bohai, den dieser Datenschützer veranstaltet ist lächerlich.

    ...schließlich ist Facebook doch hauptsächlich dazu da, dass man sich online mit den Menschen vernetzen kann, die man im realen Leben kennt oder kennen lernen möchte. Und die lernt man normalerweise unter ihrem echten Namen kennen. Aber vielleicht hat Herr Weichert ja seine Frau erst unter einem Pseudonym kennen gelernt...

    Neulich hatte ich meinen Studentenausweis im Zug verloren und ein paar junge Mädchen haben ihn gefunden. Sie waren so lieb und haben mich auf Facebook angeschrieben und mir gesagt wo ich ihn abholen kann. Tja lieber Herr Weichert, wenn es nach Ihnen ginge, hätte mich der Spaß 40 Euro gekostet und die jungen Damen hätten mich per Pseudonym nie im Leben finden können.
    Der will sich nur wichtig machen, wie die meisten Juristen auch...

    ...schließlich ist Facebook doch hauptsächlich dazu da, dass man sich online mit den Menschen vernetzen kann, die man im realen Leben kennt oder kennen lernen möchte. Und die lernt man normalerweise unter ihrem echten Namen kennen. Aber vielleicht hat Herr Weichert ja seine Frau erst unter einem Pseudonym kennen gelernt...

    Neulich hatte ich meinen Studentenausweis im Zug verloren und ein paar junge Mädchen haben ihn gefunden. Sie waren so lieb und haben mich auf Facebook angeschrieben und mir gesagt wo ich ihn abholen kann. Tja lieber Herr Weichert, wenn es nach Ihnen ginge, hätte mich der Spaß 40 Euro gekostet und die jungen Damen hätten mich per Pseudonym nie im Leben finden können.
    Der will sich nur wichtig machen, wie die meisten Juristen auch...

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