Das Verwaltungsgericht Schleswig hat eine Anordnung von Datenschützern gekippt: Die wollten Firmen verbieten, Fanseiten bei Facebook zu betreiben.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Fanseiten auf Facebook zu betreiben. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig am Mittwoch entschieden.

Das Gericht entsprach damit drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein, die sich gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) richteten. Die Datenschützer wollten den Firmen untersagen lassen, Facebook zu nutzen.     

Ihr Vorgehen hatten sie damit begründet, dass Facebook von den Fanseiten-Nutzern für Werbezwecke persönliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei maßgebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Nach Ansicht des ULD sind die Unternehmen dafür mitverantwortlich. Es beschloss deshalb im November 2011, dass diese ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren müssten. Ansonsten drohe ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Dem widersprach nun das Gericht: Es entschied, dass die Unternehmen für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich sind. Es ließ eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall "von grundsätzlicher Bedeutung ist", wie der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal in der Urteilsverkündung sagte.

Das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz hält auch die Einbindung des Gefällt-mir-Symbols auf den Websites von Unternehmen und öffentlichen Institutionen für rechtswidrig. Dies war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.