miércoles, 9 de octubre de 2013

Datenschützer Weichert gegen soziales Netzwerk - Facebook-Streit beschäftigt ... - shz.de

Schleswig | Es könnte die Sensation des Jahres werden: Das Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt die Frage, ob Facebook-Fanpages in Deutschland erlaubt sind. „Wenn wir gewinnen würden, hätte das ein mittleres Erdbeben zur Folge", warnte Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert auf Anfrage von shz.de.

Im Herbst 2011 hatte er als Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Kiel die Unternehmen im Land aufgefordert, ihre Fanseiten bei Facebook stillzulegen. Gedroht wurde mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro. Drei Unternehmen, unter ihnen die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK), hatten daraufhin im Dezember 2011 gegen die Bescheide Klage eingereicht.

Die Entscheidung aus Schleswig wird bundesweit mit Spannung erwartet. „Eine der Kernfragen ist die der Verantwortlichkeit", erklärt Marcus Schween, Rechtsexperte der IHK. Inwieweit seien Unternehmen verantwortlich für das, was Facebook mit Daten der Fanpages anstelle. Allgemeiner gesprochen geht es somit um nicht weniger als die Frage, welches Recht in den Weiten des Internets Gültigkeit haben soll. Neben Weichert und den Klägern wird auch ein Vertreter von Facebook vor dem Gericht in Schleswig erwartet.

In den vergangenen zwei Jahren ist in dem digitalen Reich von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zwar einiges passiert. Unter anderem ist das soziale Netzwerk mit einem Stolper-Start an die Börse gebracht worden, diverse technische Neuerungen haben stattgefunden. Am grundsätzlichen Sachverhalt habe sich dadurch laut Weichert aber nichts geändert. Der Datenschützer ist bereit für eine endgültige Klärungl des Streits um die Fanpages bis vor das oberste Verwaltungsgericht zu ziehen. Auch der IHK ist vor allem daran gelegen, den Sachverhalt ein für allemal zu klären - und das bundesweit. „Wir wollen Rechtssicherheit für die Unternehmen in Schleswig-Holstein", so Schween. Ihm zufolge gehe es letztlich darum, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen in Hamburg oder Niedersachsen hochinteressante Vertriebskanäle wie Facebook für sich nutzen können, schleswig-holsteinische Unternehmen aber von dieser Entwicklung abgeschnitten werden sollen", sagte er.

Neben der grundlegenden rechtlichen Frage könnte das Verfahren ihm zufolge auch Aufschluss über verschiedene technische Aspekte des Facebook-Angebots geben – wie etwa jenen, wohin das soziale Netzwerk die Daten seiner Nutzer nun eigentlich schleust, ob diese also in den USA oder bei der europäischen Niederlassung in Irland verarbeitet werden.

Ob es bereits am ersten Verhandlungstag zu einer Entscheidung kommen wird, ist unklar. Weichert zeigte sich angesichts des langen zeitlichen Vorlaufs aber optimistisch.

 

von Till H. Lorenz
erstellt am 08.Okt.2013 | 17:23 Uhr

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