jueves, 10 de octubre de 2013

Facebook-Prozess: Schlappe für Datenschützer - NDR.de

Streit um Weitergabe von Nutzer-Daten

ULD-Chef Weichert ist der Auffassung, dass die nach irischem Recht betriebenen Facebook-Seiten gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen. Der Grund: Nutzer-Daten werden an Facebook weitergegeben. Das Netzwerk erhebe von den Nutzern der Fanpage für Zwecke der Werbung persönliche Daten und erstelle Nutzungsprofile, ohne dabei maßgebliche Vorschriften zu beachten. Die Unternehmen, die bei Facebook Seiten betreiben, seien hierfür mitverantwortlich, so Weichert. Das sehen die Richter anders.

Berufung gegen das Urteil möglich

Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert (l.) spricht mit dem Rechtsexperten der Industrie- und Handelskammer, Marcus Schween. © dpa-Bildfunk Fotograf: Carsten Rehder Detailansicht des Bildes Weichert (l.) erwägt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das Urteil war bundesweit mit Spannung erwartet worden. Bislang hatte noch kein Gericht diese Fragen geklärt. Ob der Rechtsstreit damit aber seinen Abschluss gefunden hat, ist noch offen: Die Richter ließen eine Berufung gegen das Urteil zu. Der Fall sei "von grundsätzlicher Bedeutung", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal. Auch er und seine Kollegen sehen eine Datenschutz-Problematik bei Facebook.

Weichert: "Das ist ärgerlich"

Der Datenschutzbeauftragte erwägt nach eigenen Worten, in Berufung zu gehen. Die würde dann vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig verhandelt. "Das ist ärgerlich. Wir werden unsere Aufgabe aber weiter wahrnehmen", kündigte er an. "Es kann nicht sein, dass die Nutzer des Internets derart rechtlos gestellt werden." Der ULD-Chef setzt nun auf die EU: "Ich habe auch ein bisschen die Hoffnung, dass insbesondere der europäische Gesetzgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung auch hier Druck auf die amerikanischen Anbieter ausübt", sagte Weichert NDR 1 Welle Nord.

Freude dagegen bei den Klägern: "Das Wesentliche für uns ist jedenfalls, dass Rechtssicherheit herrscht", erklärte der Rüdiger Kubald vom Telekommunikationsunternehmen Debitel, einem der drei klagenden Unternehmen. Die Aufregung um Fan-Seiten im Norden sei unbegründet gewesen, sagte der Rechtsexperte der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, Marcus Schween.

  • Fanpages

    Fanpages sind Seiten innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook. Sie können beispielsweise von Firmen, Organisationen oder Interessengruppen eingerichtet werden, um über ihre Produkte oder Anliegen zu informieren. Teilweise können auch Internetnutzer diese Seiten besuchen, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Viele Funktionen stehen aber nur für registrierte Nutzer zur Verfügung. Sie können z.B. "Freund" einer Fanpage werden. Damit zeigen sie ihren eigenen Facebook-Freunden, dass sie sich für das jeweilige Thema interessieren. Außerdem werden sie über Neuigkeiten informiert und können auf der Seite mitdiskutieren. Auch der NDR hat Fanpages bei Facebook eingerichtet.

  • Der "Gefällt mir"-Knopf

    Der "Gefällt mir"-Knopf mit dem hochgestreckten Daumen ist das Markenzeichen von Facebook. Angemeldete Nutzer können damit innerhalb von Facebook angeben, dass ihnen ein Beitrag oder eine Seite gefällt. Der "Gefällt mir"-Knopf kann auch von anderen Betreibern in ihre eigenen Websites eingebaut werden. In diesem Fall werden von dort ebenfalls automatisch Daten an Facebook übertragen. Gleiches gilt für andere sogenannte "Social Plugins", mit denen Nutzer Inhalte direkt über ihre Facebook-Seite weiterempfehlen können. NDR.de verwendet weder den "Gefällt-mir"-Knopf noch andere "Social Plugins". Auf den Seiten des NDR können Nutzer zwar Inhalte über Soziale Netzwerke empfehlen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Links. Hier werden keine Daten automatisch übertragen.

  • Schutz durch Filter-Erweiterungen

    Internetnutzer können die Datenübertragung durch den "Gefällt-mir"-Knopf und "Social Plugins" auf Seiten außerhalb von Facebook deaktivieren. Dazu müssen sie allerdings in ihrem Browser Filter-Erweiterungen installieren, wie sie auch zur Blockade von Werbeanzeigen verwendet werden (z. B. "Facebook Blocker", "Adblock Plus").

Positive Reaktionen aus der Politik

SPD, CDU, FDP und Piraten haben das Urteil begrüßt. Es schaffe Klarheit, hieß es unisono. Der SPD-Medienexperte Peter Eichstädt erklärte:"Die Datenschützer müssen akzeptieren, dass Facebook und andere soziale Netzwerke trotz fraglos vorhandener Bedenken und Datenschutz-Risiken ein fester Bestandteil der Kommunikation in fast allen Lebensbereichen sind." Ähnlich äußerte sich der Datenschutzexperte der CDU, Axel Bernstein. Er sprach von einer guten Nachricht. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Liberalen, Christopher Vogt, meinte: "Es ist gut, dass sowohl für die Fanseiten-Betreiber als auch für die Nutzer nun Klarheit herrscht und niemand mehr Sanktionen durch das ULD befürchten muss." Nun drohe auch kein Wettbewerbsnachteil mehr für die mittelständische Wirtschaft. Der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Torge Schmidt, sagte: "Social media sind täglicher Bestandteil des Lebens vieler Menschen in diesem Land. Dieser Wirklichkeit kann sich niemand entziehen."

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 09.10.2013 | 22:00 Uhr

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