jueves, 10 de octubre de 2013

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Unternehmen dürfen Facebook-Seiten ... - STERN.DE

Das gefllt Facebook: Unternehmen und ffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein drfen nicht daran gehindert werden, Fan-Seiten in dem sozialen Netzwerk zu betreiben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig am Mittwoch. Die Unternehmen seien fr den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich.

Das Gericht entsprach damit drei Klagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen Musteranordnungen des Unabhngigen Landeszentrums fr Datenschutz (ULD). Behrdenchef Thilo Weichert wollte den Firmen untersagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen. Im November 2011 hatte das ULD verfgt, dass die Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest ffentlich nicht mehr erreichbar sind. Die ULD unterstrich ihre Verfgung mit der Androhung eines Bugeldes von bis zu 50.000 Euro.

Das Gericht lie eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall "in der Tat von grundstzlicher Bedeutung ist", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal bei der Urteilsverkndung. Die Schleswiger Richter seien bundesweit die ersten, die sich mit dieser Frage beschftigten. Auch sie sehen eine Datenschutz-Problematik bei Facebook. "Wir wissen schon, dass dort gegen Datenschutz verstoen wird", sagte Rosenthal. Das Verwaltungsgericht sei aber "kein Ersatz-Gesetzgeber".

Weichert prft mgliche Berufung

Datenschtzer Weichert kndigte bereits an, ber eine mgliche Berufung beraten zu wollen. "Das ist rgerlich. Wir werden unsere Aufgabe aber weiter wahrnehmen", sagte er. Er fgte hinzu: "Es kann nicht sein, dass die Nutzer des Internets derart rechtlos gestellt werden." Die Datenschtzer seien nun auf ihre irischen Kollegen angewiesen, sagte Weichert. Dort sitzt die europische Niederlassung von Facebook. Groe Chancen sieht er aber nicht: "Wir wissen, dass die irischen Kollegen wenig willig sind, den Datenschutz durchzusetzen."

Die Datenschtzer hatten ihr Vorgehen damit begrndet, dass Facebook von den Nutzern der Seite fr Werbezwecke persnliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei magebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Dafr seien die Unternehmen mitverantwortlich. Fan-Seiten seien eine "bewusste Entscheidung von Unternehmen, einen datenschutzwidrigen Kanal zu verwenden", sagte Weichert in der rund anderthalbstndigen Verhandlung.

Unternehmen htten Wettbewerbsnachteile gedroht

Erleichterung herrschte nach der Entscheidung allerdings bei den Unternehmen. Die Aufregung um Fan-Seiten in Schleswig-Holstein sei unbegrndet gewesen, sagte der Rechtsexperte der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, Marcus Schween. Anderenfalls htten den hiesigen Unternehmen Wettbewerbsnachteile gedroht. "Durch unsere Klage konnte der Schaden etwas begrenzt werden." Die Wirtschaftsakademie der IHK war eines der klagenden Unternehmen. Sie hatten vor Gericht argumentiert, die Datenerhebung durch Facebook knnen ihnen nicht zugerechnet werden.

Das ULD hlt auch die Einbindung des "Gefllt mir"-Knopfes auf den Websites von Unternehmen und ffentlichen Institutionen fr rechtswidrig. Die Ablehnung des "Like-Buttons" war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.

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