jueves, 10 de octubre de 2013

Niederlage für Datenschützer: Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben - Spiegel Online

Schleswig -Unternehmen und ffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein drfen nicht daran gehindert werden, in dem sozialen Netzwerk Fanseiten zu betreiben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig. Die Unternehmen seien fr den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich.

Das Gericht entsprach damit den drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen Anordnungen des Unabhngigen Landeszentrums fr Datenschutz (ULD). Behrdenchef Thilo Weichert wollte den Firmen untersagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen. Im November 2011 hatte das ULD verfgt, dass die Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest ffentlich nicht mehr erreichbar sind. Die ULD unterstrich ihre Verfgung mit der Androhung eines Bugelds von bis zu 50.000 Euro.

Das Gericht lie jedoch eine Berufung gegen das Urteil zu, weil der Fall "in der Tat von grundstzlicher Bedeutung ist", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rosenthal bei der Urteilsverkndung.

Die Datenschtzer hatten ihr Vorgehen damit begrndet, dass Facebook von den Nutzern der Seite fr Werbezwecke persnliche Daten erhebe und Nutzungsprofile erstelle, ohne dabei magebliche Vorschriften des Datenschutzrechts zu beachten. Dafr seien die Unternehmen mitverantwortlich. Das ULD hlt auch die Einbindung "Gefllt mir"-Knopfs auf den Webseiten von Unternehmen und ffentlichen Institutionen fr rechtswidrig. Die Ablehnung des "Like"-Buttons war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.

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