viernes, 25 de enero de 2013

BGH-Urteil: Internet gehört zur Lebensgrundlage - Spiegel Online

Karlsruhe - Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anschluss ausfllt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung fr die Lebensfhrung, verkndete der BGH am Donnerstag.

Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmglichkeit entfllt. Das Gleiche gelte fr den Telefonanschluss. Zur Hhe des Schadensersatzes in dem konkreten Fall traf der III. Zivilsenat aber keine Entscheidung. Hierber muss das Landgericht Koblenz in einer neuen Verhandlung entscheiden. Verfge der Kunde allerdings ber ein Handy mit Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen.

Groe Summen sind allerdings nicht zu erwarten. Wird etwa ein Auto beschdigt und muss in die Werkstatt, kann der Halter vom Schdiger fr die Zeit des Nutzungsausfalls 40 Prozent des Mietwagenpreises verlangen. Auch beim Ausfall des Internetzugangs muss nach Ansicht der Richter entsprechend ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden.

Damit zhlen Internet und Telefon dem BGH zufolge zu den wenigen Wirtschaftsgtern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise "auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt". Dies ist Voraussetzung fr einen Ersatzanspruch bei Ausfall der bloen Nutzungsmglichkeit. Bislang war dies vor allem fr die Nutzung von Kraftfahrzeugen und Wohnhusern anerkannt - bei Wohnmobilen, Motorbooten oder Swimmingpools dagegen nicht.

Anlass ist die Klage eines Privatmanns. Dessen Provider Freenet, der spter von 1&1 bernommen wurde, hatte einen Fehler bei der Tarifumstellung gemacht. In der Folge konnte der Kunde zwei Monate lang Internet, Festnetztelefon und Telefax nicht nutzen. Er schaffte sich ein Handy an und informierte seine Umgebung ber die neue Mobilnummer. Dann verlangte er von seinem Provider neben der bernahme seiner Mehrkosten Schadensersatz, weil er ber Wochen keine Internetverbindung gehabt hatte.

Das Amtsgericht Montabaur und das Landgericht Koblenz sprachen dem Mann 457 Euro als Ersatz fr die Mehrkosten zu. Da er als Privatmann durch den Internetausfall keinen Vermgensschaden erlitten habe, sollte er zunchst darber hinaus keine Zahlungen erhalten.

Aktenzeichen: III ZR 98/12

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