lunes, 28 de enero de 2013

Strafe für illegal getauschte Musik? - DIE WELT

Wir sollen Strafe zahlen, weil unsere Kinder illegal Musik im Internet mit anderen Jugendlichen ausgetauscht haben. Müssen wir das zahlen? Wir hatten unseren Töchtern (13 und 15) explizit verboten, das zu tun.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unlängst entschieden, dass Eltern für das "Tauschen" von Musik im Internet (Englisch Filesharing) durch ihre Kinder nicht haften, wenn sie die Kinder über das Verbot des Filesharing belehrt hatten und es keinen Grund zu der Annahme gab, dass sich die Kinder nicht an das Verbot gehalten haben. Wenn es sich also bei dem Vorfall um den ersten seiner Art handelte, müssen Sie grundsätzlich keine "Strafe" zahlen. Allerdings: Alle Fragen zur Haftung von Eltern für Filesharing ihrer Kinder sind damit noch nicht geklärt. Zum einen müssten sie darlegen und eventuell auch beweisen können, dass sie ihre Kinder tatsächlich über das Filesharing-Verbot belehrt hatten. Abhängig von den Ansprüchen, die geltend gemacht werden, kann es zudem sein, dass ein Gericht trotz des Urteils des BGH entscheiden würde, dass sie zumindest die Kosten der Abmahnung erstatten müssen. Nicht alle Gerichte nehmen die Wertungen des BGH sofort an. Auf jeden Fall gilt aber: Sie sollten unbedingt feststellen, wie das Filesharing vonstattengegangen ist, um dann eine Wiederholung des Ganzen zu verhindern. Und sofern neben der "Strafe" die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wurde, kann es trotz der Rechtsprechung des BGH sinnvoll sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um die finanziellen Risiken zu begrenzen. Ob das in Ihrem Fall so ist, wird Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt oder alternativ die örtliche Verbraucherzentrale sagen können.

Julian Höppner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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