viernes, 25 de enero de 2013

Gericht: Internet ist so wichtig wie Wohnung oder Auto - DIE WELT

Die Nutzung gehört zur Lebensgrundlage, heißt es in dem Urteil

Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH am Donnerstag. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das Gleiche gelte für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der BGH nicht (Az.: III ZR 98/12). Damit zählen Internet und Telefon für den BGH zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise "auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt". Das ist Voraussetzung für einen Ersatzanspruch und war bislang vor allem für Kraftfahrzeuge und Wohnhäuser anerkannt.

Im konkreten Fall hatte der Kunde eines Internetproviders seinen Tarif gewechselt – anschließend funktionierte der DSL-Anschluss zwei Monate lang überhaupt nicht mehr: Kein Internet, kein Festnetz, kein Fax. Der Mann aus Bayern wollte Schadenersatz. Doch in den Vorinstanzen gewährten ihm die Gerichte nur die konkreten Mehrkosten für Mobilfunkgebühren und die Rechnungen eines anderen Anbieters. Da er als Privatmann durch den Ausfall keinen Vermögensschaden erlitten habe, kämen Schadenersatzzahlungen nicht in Betracht.

Der BGH hob die Entscheidungen auf und verwies den Fall zurück an das zuständige Landgericht: Ähnlich wie beim Auto sei auch bei Telefon und Internet die "ständige Verfügbarkeit für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung". Es stelle weltweit umfassende Informationen zur Verfügung und ermögliche den Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails und soziale Netzwerke. Zudem werde es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen genutzt. Der überwiegende Teil der Deutschen nutze das Internet täglich, so der BGH. "Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht."

Was die Höhe des Ersatzanspruchs angeht, beließ es der BGH bei allgemeinen Hinweisen. Der Anspruch richtet sich nach den Kosten für den Internetanschluss. Die vom Kläger geforderten 50 Euro pro Tag dürften wohl zu hoch sein. Zum Vergleich: Wird ein Auto beschädigt, kann der Halter vom Verursacher für die Zeit des Nutzungsausfalls 40 Prozent des Mietwagenpreises verlangen.

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