miércoles, 23 de enero de 2013

„Musik to go“ – die unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr | Todesfalle Kopfhörer! - BILD

Basdorf (bei Berlin) – Der weiße Kopfhörer liegt im Schnee, Blutstropfen sind auf dem Gestell zu erkennen. Er gehörte einer Schülerin (15), die frühmorgens auf dem Weg zu einer Bushaltestelle von einem Räumfahrzeug angefahren wurde. Jetzt kämpft sie im Krankenhaus um ihr Leben.

Elisa W. wollte am Montagmorgen die B109 in Basdorf (bei Berlin) überqueren. Den Streuwagen bemerkte sie nicht, weil sie mit einem Kopfhörer Musik hörte...

Fahrer Enrico K. (38) konnte nicht mehr bremsen und überfuhr das Mädchen. Mit schweren Kopfverletzungen liegt die 15-Jährige im Klinikum Berlin-Buch. Ihr Zustand ist unverändert kritisch, sagte ein Polizeisprecher zu BILD.de. Der Fahrer erlitt einen Schock.

Kein Einzelfall – die „Musik to go" fordert immer wieder Todesopfer:

• In Düsseldorf wurde ein Fußgänger (48) im November 2012 von einer Straßenbahn erfasst und lebensgefährlich verletzt. Wie die Polizei mitteilte, trug er Kopfhörer und hörte laute Musik. Die Tram bemerkte er nicht. Der Fahrer versuchte noch eine Notbremsung – vergeblich. Der Mann starb kurze Zeit später.

• In Kassel (Hessen) starb im März 2012 ein 15-Jähriger, nachdem ihn eine Tram erfasste. Er wurde zwischen Bahn und Bordsteinkante eingeklemmt. Laut Polizei trug er zum Zeitpunkt des Unfalls Ohrstöpsel.

• Im Oktober 2012 wurde ein Fußgänger (22) in Groß Gleidingen (Niedersachsen) beim Überqueren eines Bahnübergangs schwer verletzt, als er von einem Regionalexpress, der mit Tempo 60 unterwegs war, erfasst wurde. Der Mann trug einen Helm – und darunter Kopfhörer. Den Zug habe er nicht gehört, sagte er dem Notarzt, der ihn an der Unfallstelle versorgte.

• In München erlitt eine Frau (53) eine schwere Hirnverletzung und viele Prellungen. Mit Kopfhörern hatte sie eine Kreuzung betreten, eine Audi-Fahrerin (39) erfasste die Fußgängerin mit ihrem Auto. Trotz Vollbremsung konnte sie nicht verhindern, dass die 53-Jährige mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe knallte.

Sind Ohrstöpsel und Kopfhörer im Straßenverkehr eigentlich erlaubt?

Die Deutsche Verkehrswacht warnt schon länger davor, im Straßenverkehr laute Musik zu hören.

„Lasst auf der Straße die Knöpfe aus dem Ohr", rät Pressesprecherin Hannelore Herlan (55) im Gespräch mit BILD.de. „Es ist zwar nicht verboten, aber Fußgänger und Radfahrer sollten darauf verzichten. Denn sie bringen nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr."

Statistiken zu Unfallursachen durch Fehlverhalten der beteiligten Personen gibt es nicht, sagte Katrin Rüter de Escobar (48), Pressesprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, zu BILD.de.

Tragen Kinder mit Kopfhörer eine Mitschuld?

Grundsätzlich gilt: „Kinder bis 10 Jahre sind nicht deliktfähig, das heißt, sie können – auch bei Fehlverhalten – nicht zur Haftung herangezogen werden. Erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist dies möglich und ihnen kann gegebenenfalls eine Mitschuld angelastet werden. Dies kann mögliche Schadensersatzansprüche mindern. Das heißt auch: Hier sind die Eltern in der Pflicht, ihre Kinder auf mögliche Gefahren und Fehlverhalten hinzuweisen."

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