jueves, 31 de enero de 2013

Weiter Streit über Internet-Schutzrecht für Presseverlage - STERN.DE

Berlin - Der Streit um ein eigenes Schutzrecht fr Pressverlage im Internet reit nicht ab. Bei einer Anhrung im Bundestags-Rechtsausschuss am Mittwoch wurde deutlich, dass der geplanten Umsetzung eines sogenannten Leistungsschutzrechts noch erhebliche Hindernisse im Weg stehen.

Unter den eingeladen Gutachtern gab es groe Meinungsunterschiede, ob eine solche Reform des Urheberechts berhaupt sinnvoll und rechtlich durchsetzbar ist.

Mehrere Gutachter, wie der Dsseldorfer Jura-Professor Ralf Dewenter und sein Gttinger Kollege Gerald Spindler, bezweifelten berhaupt ein besonderes Schutzbedrfnis fr Zeitungs- und Zeitschriftenverlage im Netz. Die Rechte der Verlage wrden bereits vom bestehenden Urheberschutz bercksichtigt.

Dagegen argumentierte etwa der Klner Medienrechtler Rolf Schwartmann, die Leistung der Verlage bei der technischen Aufbereitung journalistischer Texte im Netz msse geschtzt werden. Fr den Berliner Jura-Professor Jrgen Ensthaler soll das Leistungsschutzrecht die Arbeit der Journalisten schtzen, die von den Verlagen finanziert wird.

Christoph Keese (Axel Springer AG), der fr die Verlegerverbnde sprach, sagte, Verlage knnten nicht akzeptieren, dass ihre Arbeit von Suchmaschinen-Konzernen wie Google kostenlos genutzt werde. Komplette Nachrichtenberblicke, die kostenlos aus den Online-Angeboten der Verlagstitel zusammengestellt wrden, seien eine direkte Konkurrenz fr verlagseigene Angebote. Leser wrden dann nicht mehr auf die Verlagsseiten klicken, frchten die Verleger.

Der Rechtsausschuss hatte Experten zur Beratung ber das geplante Schutzrecht eingeladen. Nach den vorliegenden Plnen mssten Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen fr Inhalte von Verlagen eine Lizenz erwerben, wenn sie Teile davon in ihren Suchergebnissen darstellen. Darunter fallen vor allem kurze Textfragmente, sogenannte "Snippets".

Der Jurist Dewenter sagte, Verlage knnten sich jederzeit aus der Liste der Suchmaschinen austragen und damit verhindern, dass ihre Inhalte aufgefhrt wrden. Dagegen erklrte der Holger Paesler, Geschftsfhrer der Verlagsgruppe Ebner Ulm ("Sdwest Presse"), diese Mglichkeit wrde die Huser vor die Alternative "Pest oder Cholera" stellen: "Wenn wir unsere Inhalte nicht einstellen, werden wir nicht gefunden, Wenn wir es tun, knnen wir uns nicht refinanzieren."

Google erklrte im Vorfeld der Anhrung, Verlage knnten technisch festlegen, wie viele Informationen die Suchmaschine ausliest. So knnten sie bestimmen, ob allein Links in den Suchergebnissen auftauchen, oder zustzlich ein Textanriss, eben jenes "Snippet".

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), fasste die unterschiedlichen Positionen mit den Worten zusammen: "Die einen wollen Geld, die anderen wollen nicht zahlen."

Der Jurist Till Kreutzer von der Netzinitiative iRights.info befrchtete "massive Kollateralschden" fr junge Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Informationen arbeiten. Suchmaschinen wie Google wrden den Online-Verlagsangeboten nicht schaden, sondern bildeten vielmehr eine Symbiose mit ihnen. "Ohne Inhalte wren Suchmaschinen berflssig, ohne Suchmaschinen wren Online-Angebote insgesamt nicht oder nur eingeschrnkt nutzbar", schreibt Kreutzer in seinem Gutachten.

Suchmaschinenanbieter Google, der zur Anhrung nicht eingeladen wurde, erklrte im Anschluss, die Argumente gegen das Gesetz seien erdrckend. "Ein Leistungsschutzrecht schadet allen und ntzt niemandem, nicht einmal Verlagen."

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