martes, 8 de enero de 2013

Wirbel um Abmahnung für Vorschaubilder zu Links auf Facebook - Derwesten.de

08.01.2013 | 07:36 Uhr

Essen.  Großer Wirbel um kleine Fotos: Vorschaubilder zu Links, die bei Facebook geteilt werden, können für Nutzer rechtlich problematisch sein. Erstmals hat es jetzt eine Abmahnung wegen eines solchen "Thumbnails" gegeben. Was Facebook-Nutzer wissen müssen - und warum sie unsere Links ruhig weiter teilen können.

Wer bei Facebook aktiv ist, dem dürfte die folgende Szenerie bekannt vorkommen: Man liest einen interessanten Text im Internet, will ihn seinen Freunden empfehlen, schnappt sich also den Link und kopiert ihn ins Statusfeld seines Profils. Facebook rechnet einen Augenblick, spuckt dann die Überschrift und, wenn vorhanden, einen kleinen Vorspann aus - und ein passendes Vorschaubild.

Genau diese Vorschaubilder sorgen jetzt für Verunsicherung unter Nutzern Sozialer Netzwerke. Zum Jahresanfang macht die Nachricht die Runde, dass es eine erste Abmahnung wegen eines solchen Vorschaubildes gegeben hat. Eine Fotografin sah durch das "Thumbnail" im Bild ihre Urheberrechte verletzt, forderte 1800 Euro Schadenersatz und Anwaltskosten.

Auch Vorschaubilder sind urheberrechtlich geschützt

So öffnet sich also ein neues Kapitel im Buch "Rechtliche Fallstricke im Web 2.0". Dass man fremde Fotos nicht einfach bei Facebook hochladen darf, hat sich bereits weitgehend herumgesprochen; dass Online-Lästereien über den Chef im Ernstfall den Job kosten können, ebenfalls. Bei Facebook geteilte Links galten urheberrechtlich bislang jedoch als eher unproblematisch.

Immer häufiger müssen sich Gerichte mit dem Thema Facebook beschäftigen. Denn viele Nutzer wissen nicht, was in dem sozialen Netzwerk erlaubt ist und was nicht. Darf man selbst geknipste Fotos einstellen? Und ist es egal, was andere einem an die Pinnwand posten? Hier gibt's die Antworten.

Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln hatte bereits im Juni 2012 im Interview mit der WAZ Mediengruppe zu Bedenken gegeben: Auch Vorschaubilder seien urheberrechtlich geschützt. Schon damals warnte er, dass es streng genommen auch für Thumbnails Abmahnungen geben könnte.

Solmeckes Prophezeihung wurde wahr. Am Freitag vergangener Woche berichtete er auf der Website seiner Kanzlei über die erste Abmahnung, seitdem wird in Juristen-Blogs und Foren heiß diskutiert. Manch einer sagt bereits die nächste "Abmahnwelle" voraus. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

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