sábado, 21 de septiembre de 2013

Cyberpolicen: Panikmache im Internet - Finanzen.net

von Claudia Marwede-Dengg, Euro am Sonntag

Lennart Hecker hatte gerade den 14. Geburtstag gefeiert, als er berhmt wurde zumindest unter Juristen. Dabei hatte der Junge aus Bochum in der Zeit vor seinem 14. Geburtstag nur getan, was viele Teenager im Internet tun: chatten, surfen und ber Tauschbrsen kostenlos Musik runterladen. Gerade Letzteres sehen Musikproduzenten und Plattenfirmen nicht gern, aber sie knnen Kinder unter 14 Jahren nicht belangen.

Zwar macht sich derjenige strafbar, der urheberrechtlich geschtzte Daten, wie Musik oder Filme, aus dem Netz zieht und sie wiederum online zum Tausch anbietet. Und genau das hatte Lennart getan. Doch der Junge war damals noch 13 Jahre alt und damit strafunmndig. Allerdings surfte er ber den Anschluss seiner Eltern. Daher wurde sein Vater verklagt. Doch der wehrte sich. Er knne seinem Sohn nicht stndig ber die Schulter schauen, wenn dieser im Netz surfe, erklrte der Arzt. Und der Bundesgerichtshof gab ihm recht (Az. I ZR 74/12).

Auch wenn das jugendfreundliche Urteil im Fall Lennart anderen betroffenen Eltern als Argumentationshilfe dient, das Problem, insbesondere fr Erwachsene, bleibt. Es gibt eine regelrechte Abmahnindustrie, sagt Katrin Bornberg von der Versicherungsratingagentur Franke und Bornberg. Durch die IP-Adresse, eine individuelle Ziffernfolge, mit der jeder Computer im Netz identifizierbar ist, lassen sich Anschlsse finden, ber die illegal Daten getauscht werden. Schnell bekommen die Anschlussinhaber Post mit Schadenersatzforderungen ber ein paar Hundert oder einige Tausend Euro im Briefkasten. Dann hilft nur noch verhandeln, wei Bornberg.

Versicherer haben diese Gefahr erkannt und versprechen Schutz mit sogenannten Cyberpolicen. Bislang gibt es drei Anbieter: Arag, Jurpartner und die D.A.S., die Rechtsschutz speziell frs Internet bietet. Branchenprimus Allianz bietet eine hnliche Police bislang nur Firmenkunden. Aber man denke intensiv darber nach, ein solches Produkt auch fr Privatkunden zu entwickeln, heit es aus der Zentrale.

Neue Kombiprodukte
Die neuen Policen bieten neben dem Rechtsschutz auch eine Haftpflicht fr den Onlinebereich, erklrt Versicherungsanalystin Bornberg. Der Internet-Rechtsschutz richtet sich insbesondere an preisbewusste und internetaffine Kunden, die sich nicht umfangreich versichern mchten, sondern speziell im Bereich des Internets Rechtsstreitigkeiten befrchten und sich dafr absichern wollen, sagt Sebastian Ltje, Vorstand von Jurpartner.

Neben Fllen wie dem der Heckers haben die Versicherer auch Personen im Blick, die von Cybermobbing, bler Nachrede und Rufmord im Internet betroffen sind. Hier geht es vor allem darum, ehrverletzende oder beleidigende Internetinhalte lschen zu lassen und dies notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Die Arag arbeitet hier mit einem Spezialisten fr Online-Reputationsmanagement zusammen, dem Unternehmen Dein guter Ruf. Die Erfolgsquote beim Lschen liegt bei ber 85 Prozent, erklrt Arag-Sprecher Christian Danner. Wer bei Arag web@ktiv fr 9,90 Euro im Monat abschliet, der kann Daten lschen lassen, allerdings sind die Kosten gedeckelt: 100 Euro je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro im Jahr zahlt die Versicherung fr die Datenlschung. Das ist zu wenig, findet Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Wrttemberg. Um das Netz wirklich effektiv nach Rufschdigendem durchkmmen zu lassen, bentige man eine deutlich hhere Deckungssumme. Jurpartner bietet drei Lschungsversuche je Absender an. Fr Grieble ist dieser Schutz zu wenig greifbar. Doch bei aller Kritik sieht der Versicherungsexperte die Anbieter auf dem richtigen Weg: Sie blieben nur leider nach wenigen Schritten stehen.

Die neuen Policen schtzen auch Kunden von Onlineshops: Online-Einkufer mssen in der Regel nicht nur Name und Adresse angeben, sondern auch die Bankverbindung oder Kreditkartennummer. Werden diese Daten missbraucht, hilft meist nur eine Strafanzeige. Hier tragen Cyberpolicen die Anwaltskosten. Versicherungsschutz besteht fr Ehepartner oder Lebensgefhrten und minderjhrige Kinder sowie fr volljhrige Sprsslinge, die noch nicht berufsttig sind.

Vieles ist bereits versichert
Doch auch die Anbieter normaler Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen schlafen nicht. Bestehende Tarife passen sich immer mehr an und bieten ein hnliches Sicherheitsniveau, so Bornberg. Viele Rechtsschutzversicherer htten bereits heute fnfstellige, manche sogar sechsstellige Deckungssummen fr Internetstreitigkeiten. Haftpflichtversicherer versichern auch Schden, die etwa dann entstehen, wenn man versehentlich E-Mails weiterleitet, die mit Computerviren versehen sind und die dann ganze Rechnernetzwerke lahmlegen.

Was also sollten Kunden tun? Zuerst sollte man sich die Frage stellen: Brauche ich den Schutz?, sagt Katrin Bornberg. Wer oft im Netz surft oder Kinder im Haushalt hat, die hufig online sind, fr den kann sich der Schutz lohnen. Doch bevor man zur Cyberpolice greift, lohnt sich ein Blick in den eigenen Versicherungsordner: Wurden Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung im vergangenen Jahr abgeschlossen, sind die wichtigsten Problemfelder in Sachen Internet oft bereits mitversichert: Internet-Rechtsschutz, Haftpflicht bei Schden durch Viren, unbeabsichtigte Verletzungen von Persnlichkeitsrechten und ohne Absicht verursachte Vermgensschden. Inhaber lterer Vertrge, in denen Internetschden noch nicht abgesichert sind, sollten sich an ihren Versicherer wenden und Haftpflicht und Rechtsschutz nachrsten, indem sie in einen aktuelleren Tarif wechseln, rt Verbraucherschtzer Grieble.

Wer dagegen keine Rechtsschutzpolice hat, sich aber trotzdem schtzen will, fr den kann sich eine Cyberpolice lohnen, sagt Bornberg. Die Offerten fr den Onlineschutz kosten mit rund zehn Euro Monatsprmie nur ein Drittel einer Familienrechtsschutzpolice, bieten aber eben auch nur Schutz fr Flle, die sich im Internet ereignen.

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