jueves, 19 de septiembre de 2013

Mobbing im Internet: Gegenwehr ist möglich - Stiftung Warentest

Persönliche Atta­cken im Internet treffen vor allem Jugend­liche, aber auch Erwachsene. Cybermobbing heißt es, wenn Täter ihre Opfer im Internet beleidigen, in sozialen Netz­werken, Chats und Foren pöbeln oder private Fotos ins Netz stellen. Mindestens ein Viertel der Jugend­lichen, die sich in sozialen Netz­werken tummeln, ist bereits Opfer geworden. Gegen­wehr ist aber möglich.

Oft sind Frauen die Opfer

Erotische Fotos von ihr im Internet – für die junge Muslima eine Katastrophe. Ihr Exfreund hatte die Bilder im sozialen Netz­werk Facebook veröffent­licht, wo sie zahlreiche Menschen sehen konnten. Eine andere Frau fand ihre Hand­ynummer auf der Internetseite eines Begleit­service wieder. Sie bekam Anrufe von Männern, die ihre Dienste in Anspruch nehmen wollten. Auch hier war der Exfreund schuld. Cybermobbing heißt es, wenn Täter ihre Opfer im Internet beleidigen, in sozialen Netz­werken, Chats und Foren pöbeln oder allzu private Fotos ins Netz stellen. Mindestens ein Viertel der Jugend­lichen, die sich in sozialen Netz­werken tummeln, ist bereits Opfer geworden. Erwachsene trifft es nicht ganz so oft. Etwa 12 Prozent derjenigen, die soziale Netz­werke nutzen, sind dort schon gemobbt oder sexuell belästigt worden. Oft sind Frauen die Opfer.

Täter wähnen sich in Sicherheit

Die Täter meinen, unerkannt zu bleiben, und schlagen umso härter zu. Sie müssen den Opfern nicht in die Augen schauen. Eine weitere Besonderheit beim Cybermobbing beschreibt Florian Glatzner vom Projekt „Surfer haben Rechte" des Verbraucherzentrale Bundes­verbands: „Lügen und Beleidigungen lassen sich über das Internet sehr leicht äußern, aber oft nur mit großem Aufwand wieder voll­ständig löschen, weil sie zwischen­zeitlich vielleicht schon weiterverbreitet wurden." Immerhin: „Wenn der Betreiber des Internet­angebots von den Atta­cken erfährt, muss er die Einträge, Bilder oder Videos entfernen."

Schmerzens­geld für die Opfer

Cybermobbing ist oft eine Straftat: zum Beispiel eine Beleidigung, eine üble Nach­rede oder Verleumdung. Das alles sind Taten, die je nach Schwere mit einer Geld­strafe oder sogar mit mehreren Jahren Gefäng­nis geahndet werden können. Die Täter erwartet nicht nur eine Strafe, die Opfer können auch Schmerzens­geld verlangen. Jeweils 2 500 Euro mussten zwei 13-Jährige an eine Familie zahlen, die aus Afrika stammt. Die Teen­ager hatten die Afrikaner in einem selbst­gedrehten Video vor allem rassistisch und sexistisch beschimpft (Land­gericht Bonn, Az. 9 O 433/12). Verurtei­lungen wie diese zeigen: Eine Gegen­wehr ist nicht aussichts­los, selbst wenn die Peiniger zunächst unbe­kannt sind. Rechts­anwalt Markus Timm berät als Fach­anwalt für IT-Recht in Potsdam Opfer von Cybermobbing. Er sagt: „Betroffene sollten Straf­anzeige erstatten. Die Staats­anwalt­schaft kann vom Betreiber der Platt­form Auskunft verlangen und selbst anonymen Tätern so das Hand­werk legen."

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