Persönliche Attacken im Internet treffen vor allem Jugendliche, aber auch Erwachsene. Cybermobbing heißt es, wenn Täter ihre Opfer im Internet beleidigen, in sozialen Netzwerken, Chats und Foren pöbeln oder private Fotos ins Netz stellen. Mindestens ein Viertel der Jugendlichen, die sich in sozialen Netzwerken tummeln, ist bereits Opfer geworden. Gegenwehr ist aber möglich.
Oft sind Frauen die Opfer
Erotische Fotos von ihr im Internet für die junge Muslima eine Katastrophe. Ihr Exfreund hatte die Bilder im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlicht, wo sie zahlreiche Menschen sehen konnten. Eine andere Frau fand ihre Handynummer auf der Internetseite eines Begleitservice wieder. Sie bekam Anrufe von Männern, die ihre Dienste in Anspruch nehmen wollten. Auch hier war der Exfreund schuld. Cybermobbing heißt es, wenn Täter ihre Opfer im Internet beleidigen, in sozialen Netzwerken, Chats und Foren pöbeln oder allzu private Fotos ins Netz stellen. Mindestens ein Viertel der Jugendlichen, die sich in sozialen Netzwerken tummeln, ist bereits Opfer geworden. Erwachsene trifft es nicht ganz so oft. Etwa 12 Prozent derjenigen, die soziale Netzwerke nutzen, sind dort schon gemobbt oder sexuell belästigt worden. Oft sind Frauen die Opfer.
Täter wähnen sich in Sicherheit
Die Täter meinen, unerkannt zu bleiben, und schlagen umso härter zu. Sie müssen den Opfern nicht in die Augen schauen. Eine weitere Besonderheit beim Cybermobbing beschreibt Florian Glatzner vom Projekt Surfer haben Rechte" des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Lügen und Beleidigungen lassen sich über das Internet sehr leicht äußern, aber oft nur mit großem Aufwand wieder vollständig löschen, weil sie zwischenzeitlich vielleicht schon weiterverbreitet wurden." Immerhin: Wenn der Betreiber des Internetangebots von den Attacken erfährt, muss er die Einträge, Bilder oder Videos entfernen."
Schmerzensgeld für die Opfer
Cybermobbing ist oft eine Straftat: zum Beispiel eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder Verleumdung. Das alles sind Taten, die je nach Schwere mit einer Geldstrafe oder sogar mit mehreren Jahren Gefängnis geahndet werden können. Die Täter erwartet nicht nur eine Strafe, die Opfer können auch Schmerzensgeld verlangen. Jeweils 2 500 Euro mussten zwei 13-Jährige an eine Familie zahlen, die aus Afrika stammt. Die Teenager hatten die Afrikaner in einem selbstgedrehten Video vor allem rassistisch und sexistisch beschimpft (Landgericht Bonn, Az. 9 O 433/12). Verurteilungen wie diese zeigen: Eine Gegenwehr ist nicht aussichtslos, selbst wenn die Peiniger zunächst unbekannt sind. Rechtsanwalt Markus Timm berät als Fachanwalt für IT-Recht in Potsdam Opfer von Cybermobbing. Er sagt: Betroffene sollten Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft kann vom Betreiber der Plattform Auskunft verlangen und selbst anonymen Tätern so das Handwerk legen."
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen