sábado, 21 de septiembre de 2013

Warnbrief: Wahlleiter droht Twitter-Plaudertaschen mit 50.000 Euro Bußgeld - Spiegel Online

Berlin - Am Wahlsonntag sollen die Brger in Ruhe ihre Entscheidung treffen knnen: Knapp 62 Millionen Menschen sind dazu aufgerufen, fr ihre Wunschparteien zu stimmen - und zwar unbeeinflusst von zankenden Spitzenkandidaten und frischen Umfragewerten. Deshalb erfhrt die ffentlichkeit auch erst um 18 Uhr die ersten Prognosen, wenn die Wahllokale geschlossen sind.

Soweit die Theorie. In der Realitt erstellen Wahlforschungsinstitute schon vor diesem Zeitpunkt erste Ergebnistrends, sogenannte Exit Polls. Diese entstehen, indem man Whler nach ihrer Stimmabgabe direkt befragt. Solche Stichproben ergeben bereits am Sonntagnachmittag eine relativ genaue Vorhersage der Sitzverteilung. Ausgewhlte Vertreter der groen Parteien erhalten die Informationen vorab vertraulich.

Genau das knnte am kommenden Wahlsonntag, in Zeiten von Twitter und Facebook, zum Problem werden, warnt nun das Statistische Bundesamt: Der Bundeswahlleiter hat den Parteien mit Geldbuen gedroht, sollten sie am Sonntag vor Schlieung der Wahllokale Informationen ber die Exit Polls ffentlich machen.

Dies geht aus einem Brief Roderich Egelers hervor, den er an Vertreter von Union, SPD, Grnen, FDP und der Partei Die Linke geschickt hat. Demnach droht Egeler bei einem solchen Versto mit einer Geldbue laut Bundeswahlgesetz "von bis zu 50.000 Euro" (hier knnen Sie den Gesetzestext nachlesen, Paragraph 49, Absatz 2).

"Streng vertraulich"

"In meiner Funktion als Bundeswahlleiter mchte ich Sie im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl (...) fr das Thema Gefahr der Auswirkungen auf das Stimmverhalten der Wahlberechtigten und die Verbreitung von Vorabinformationen ber Websites (z.B. Twitter) sensibilisieren", heit es in dem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. In dem Brief warnt Egeler ausdrcklich davor, die Ergebnistrends vor 18 Uhr zu verffentlichen. Diese Informationen seien als "streng vertraulich" zu behandeln, heit es weiter.

Theoretisch knnte, wenn sich einzelne Personen nicht daran halten, das Ergebnis der Wahl angefochten werden. Denn erst wenn der Bundeswahlleiter und seine Lnderkollegen festgestellt haben, dass alles nach Recht und Gesetz abgelaufen ist, erklrt der Bundestag die Wahl fr gltig.

Bei Anfechtungen wegen grober Fehler kann sie ganz oder teilweise annulliert werden. Eine geringe Wahlbeteiligung wre dafr kein Grund, schlielich gibt es keine Wahlpflicht in Deutschland. Aber eine Beeinflussung ber soziale Netzwerke knnte als Anlass gesehen werden, die Bundestagswahl in Frage zu stellen.

Es gab schon Twitter-Pannen in Deutschland

Die Sorge des obersten Wahlwchters ist nicht unbegrndet: Bei der Bundesprsidentenwahl von 2009 und bei einigen Landtagswahlen waren vorab Ergebnisse ber den Kurznachrichtendienst durchgesickert, allerdings ohne Konsequenzen.

Auch in anderen europischen Lndern versucht man, Internet-Plappermuler abzuschrecken. In Frankreich gibt es ebenfalls ein entsprechendes Gesetz. Vorzeitige Verffentlichungen von Ergebnistrends knnten das Verhalten der Brger an der Urne beeinflussen, entschied der Gesetzgeber dort bereits 1977. Wer Exit Polls zu frh verffentlicht, riskiert ein Gerichtsverfahren und Strafen von bis zu 75.000 Euro.

Allerdings existieren solche Regelungen in einer Grauzone: Wenn etwa ein Eingeweihter die Trends per SMS an einen Bekannten im Ausland verschickt, und dieser die Zahlen dann twittert, drfte sich das im Rckblick kaum mehr nachvollziehen lassen.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Unternehmens derzeit 19 Millionen aktive Nutzer von Facebook. Bei Twitter sind die Zahlen mit Vorsicht zu genieen, da die Rate von geflschten oder inaktiven Accounts ziemlich hoch ist. Schtzungen gehen von um die 800.000 aktiven Twitter-Nutzern in Deutschland aus.

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