martes, 24 de septiembre de 2013

Wahlprognosen auf Twitter Leaken ohne Folgen - taz.de

Wahlprognosen auf Twitter

Prognosen zu veröffentlichen, bevor die Wahllokale schließen, ist verboten. Wer plaudert, muss trotzdem keine Angst haben.

Hätten vorab veröffentlichte Prognosen die Wahl entscheidend beeinflusst? Bernd Lucke von der AfD.  Bild: reuters

Moritz S., Volontär bei Antenne Bayern, erlangte auf Twitter ungewollte Berühmtheit, als er inoffizielle Umfragewerte des Meinungsforschungsinstituts Forsa auf seinem Account veröffentlichte – um 16:29 Uhr, also eineinhalb Stunden vor Schließung der Wahllokale. Er hatte sich wohl so gefreut, zu dem erlesenen Kreis von Journalisten und Politikern zu gehören, die schon vor den offiziellen Hochrechnungen so genannte Exit Polls zugespielt bekommen, dass er nicht an sich halten konnte.

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Meinungsforschungsinstitute befragen dabei Wähler unmittelbar nach ihrer Stimmabgabe und können eine relativ gute Einschätzung geben. Diese darf aber nicht veröffentlicht werden, bevor der letzte Wähler sein Kreuz gemacht hat. Darauf wurde der junge Journalist schnell von Kollegen hingewiesen und nur ein paar Momente später war sein Post gelöscht. Doch die Retweeter waren schneller.

Auch Journalisten des Nordkuriers mussten zeigen, wie gut sie informiert sind und veröffentlichten Exit Polls. Genau wie Roland Tichy, Chefredakteur der Wirtschaftswoche. Der gab eine Stunde vor Schließung der Wahllokale um 18 Uhr seinen ganz persönlichen Tipp auf Twitter. Zufälligerweise war der auffällig nah an den inoffiziellen Zahlen des Meinungsforschungsinstituts.

Hochrechnungen vor Schließung der Wahllokale zu publizieren, ist in Deutschland verboten. Unentschlossene Wähler könnten durch diese Informationen beeinflusst werden. Bis zu 50.000 Euro kann der Bundeswahlleiter für so eine Ordnungswidrigkeit verlangen. Sogar zu Neuwahlen könnte es kommen, wenn eine offensichtliche Wahlbeeinflussung stattgefunden hat.

Extra noch mal ein Brief

Kurz vor der Bundestagwahl hatte der Bundeswahlleiter deshalb extra noch mal einen Brief an alle Parteien geschickt und an das Gesetz erinnert. Geholfen hat es nichts. Vielleicht auch deswegen, weil es bis jetzt immer bei der Drohung blieb.

Der Medienrechtler Tim Hoesmann hat in juristischen Datenbanken recherchiert und keinen Fall gefunden, in denen das Gesetz wirklich zu einer hohen Bußstrafe geführt hat. Zu Recht, meint er. Denn von gravierender Wahlbeeinflussung könne nicht die Rede sein. Das Gesetz gegen unzulässige Wahlpropaganda stammt aus den 20er Jahren, als Nazis gerne in Wahllokalen aufmarschierten, um die Bürger mit der Waffe in der Hand freundlich darauf hinzuweisen, wo sie ihr Kreuz machen sollen. Dagegen sind ein paar Posts auf Twitter wirkungslos.

Trotzdem könnte die Geheimnislüfterei auf Twitter vor Wahlen zum Problem werden. Immer mehr Wähler entscheiden sich erst sehr spät, wo sie ihr Kreuz machen. Dieses Mal waren es 20 Millionen. Hätten sie geschlossen eine Partei gewählt, sie wäre die stärkste im Land. Diese Gruppe wird also immer wichtiger für Politiker.

Reichweite wird immer größer

45 Prozent der Spontanwähler entschieden sich am Sonntag für die Alternative für Deutschland (AfD). Die meisten stammten aus dem Lager der FDP. Hätten sich die enttäuschten FDP-Wähler vielleicht anders entschieden, wenn sie gewusst hätten, dass sie damit die Liberalen ins politische Niemandsland katapultieren?

Dazu kommt, die Reichweite von Twitter wird immer größer. Im Jahr 2012 stieg die Anzahl der aktiven Twitteraccounts in Deutschland um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hält das Wachstum an, werden die inoffiziellen Wahlprognosen vielleicht nicht mehr so einfach verpuffen.

Der Bundeswahlleiter wird dann vielleicht wirklich hohe Geldbußen verhängen. Das sollte aber nicht der Grund sein, sein Wissen als Journalist oder Politiker zurückzuhalten. Es geht schlicht und ergreifend um die Garantie von freien Wahlen. Das sollte doch Argument genug sein.

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