sábado, 16 de febrero de 2013

Deutsche Datenschützer nicht für Facebook zuständig - Spiegel Online

Hamburg - Es ist ein Sieg fr Facebook, zumindest vorerst: Das Unternehmen hatte stets betont, fr die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerks sei in der Europischen Union allein die Niederlassung in Irland zustndig - und die Aufsicht obliege damit allein dem irischen Datenschutzbeauftragten. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat nun die Position des Unternehmens gesttzt.

Der schleswig-holsteinische Datenschtzer Thilo Weichert hatte Facebook aufgefordert, die Nutzung von Pseudonymen zuzulassen, so wie es das deutsche Telemediengesetz vorschreibe. Auerdem sollten Nutzer, die wegen falscher Namen aus dem Netzwerk geworfen wurden, wieder aufgenommen werden. Zuletzt hatte Weichert mit einem Zwangsgeld gedroht. Doch die Verfgung des unabhngigen Landeszentrums fr Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zeigte wenige Wirkung.

Facebook besteht stattdessen weiter auf der Angabe von Klarnamen. Eine Facebook-Sprecherin sagte im Dezember: "Wir sind der Ansicht, dass die Verfgungen vollkommen unbegrndet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind. Wir werden energisch dagegen vorgehen." Das Unternehmen hatte sich mit Eilantrgen an das Verwaltungsgericht des Bundeslandes gewandt.

Am Freitag nun teilte das Gericht mit: Deutsches Recht findet keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem anderen EU-Land stattfindet. Facebooks deutsche Niederlassung, die Facebook Germany GmbH, befasse sich ausschlielich mit Anzeigenaquise und Marketing.

Weichert kritisierte die Entscheidung und kndigte umgehend an, die Beschlsse vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten zu wollen. Die Beschlsse seien verblffend. Zum einen finde Datenverarbeitung und Profilbildung bei Facebook in den USA statt, zum anderen wrden Daten in Deutschland erhoben und vom Dienstleister Akamai gespeichert.

Dem Autor auf Facebook folgen

No hay comentarios:

Publicar un comentario