lunes, 11 de febrero de 2013

Veto gegen Abzock-Gesetz ist politisch unseriös - DIE WELT

Generell tut sich die Politik schwer mit der Übertragung hergebrachter Normen auf den Rechtsraum Internet. Erinnert sei an das Desaster des Acta-Abkommens, mit dem die Europäische Union geistiges Eigentum besser schützen wollte. Das war immerhin ein kompliziertes und weitreichendes Regelwerk, über das eine längere Debatte lohnen mag.

Woran jetzt aber die Bundesregierung zu scheitern droht, ist eine vergleichsweise simple Herausforderung. Während die Pflichten privater Internetnutzer, auch durch höchstrichterliche Urteile, bis hin zu den Aufsichtsauflagen von Eltern für ihre im Netz surfenden Kinder längst geregelt sind, verdienen sich auf Internet-Abmahnverfahren spezialisierte Anwaltskanzleien eine goldene Nase.

So berechtigt das Vorgehen der Musik- und Filmindustrie gegen Raubkopierer ist, so skandalös sind die von Juristen dafür teils in Rechnung gestellten Gebühren.

Interessen der Verbraucher nicht vertreten

Die Justizministerin wollte mit ihrem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" dagegen vorgehen, über Monate hat sie deshalb mit der Union verhandelt. Dass der Kulturstaatsminister nun kurz vor der Kabinettsbefassung sein Veto gegen einen von seiner Fraktion mit ausgearbeiteten Entwurf einlegt, ist eine politisch unseriöse Geschäftspraktik.

Was immer ihn dazu bewegt hat, die Interessen der Verbraucher – und damit der Wähler – sind es nicht. Auch Bernd Neumann wird im anstehenden Wahlkampf das von der Kanzlerin intonierte Lied von der "erfolgreichsten Bundesregierung seit der Wiedervereinigung" singen wollen. Einen Beitrag dazu hat er mit seinem Abzock-Veto nicht geleistet.

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