sábado, 16 de febrero de 2013

Facebook-Freunde müssen Namen nennen - Süddeutsche.de

Kiel - Zumindest vorerst darf das soziale Netzwerk Facebook von seinen Mitgliedern verlangen, dass diese sich dort unter ihrem echten Namen anmelden. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht. Damit hat der US-Konzern im Streit mit dem schleswig-holsteinischen Datenschützer Thilo Weichert einen Etappensieg errungen. Das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge. Und das passiere im Fall von Facebook in Irland. Der Datenschützer kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß des deutschen Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgese...

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erschienen am 16.02.2013 um 06:40 Uhr

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