viernes, 8 de febrero de 2013

Impressumspflicht auf Facebook: Landgericht entscheidet für Vielfachabmahner - Spiegel Online

Die Regenstaufer Firma Revolutive Systems ist gerade mal gut eineinhalb Jahre alt und hat in dieser Zeit schon viel erreicht: Die IT-Firma hat einmal ihren Namen gendert, jede Menge Abmahnungen verschickt und vor dem Landgericht Regensburg in einer Abmahnsache gewonnen. Die Nachricht ber dieses Urteil ist derzeit die einzige News auf der Firmenseite.

Die IT-Firma hat eine Unterlassungsklage gegen einen von ihr abgemahnten IT-Dienstleister gewonnen. Die beklagte Firma hatte auf ihrer Facebook-Fanseite kein Impressum, Revolutive Systems sah das als wettbewerbsrechtlichen Versto. Die Argumentation: Die Firma ohne Facebook-Impressum macht auch IT-Schulungen, ist daher ein Wettbewerber - und damit abmahnbar, wenn sie nicht die Informationspflicht im Geschftsverkehr gegenber Verbrauchern erfllt.

Das Landgericht Regensburg hat den Abmahnern Recht gegeben. 265,70 Euro Abmahngebhren stehen den Klgern zu.

Das Gericht sieht die Abmahnungen der Firma nicht als Rechtsmissbrauch. Die Begrndung drfte noch in einigen hnlich gelagerten Fllen zitiert werden: Das Gericht arbeitet im Urteil Schritt fr Schritt die Kriterien fr missbruchliche Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht ab und sieht nur eins von sieben erfllt.

Software sucht Abmahnziele

Eine wichtige Frage in dem Verfahren war diese: Steht bei der kleinen IT-Firma aus Regenstauf die Abmahnttigkeit in keinem vernnftigen Verhltnis zur gewerblichen Ttigkeit? Das sehen die Richter nicht so. Ein Zeuge, der frher IT-Leiter bei der Firma war, sagt, man habe "Schnittstellen programmiert und Schulungen durchgefhrt". Die fehlenden Impressumsangaben auf den Seiten von Wettbewerbern habe zudem eine spezielle Software entdeckt.

Dieses Suchprogramm hat die Firma den beiden Geschftsfhrern zufolge fr eine Rechtsschutzversicherung entwickelt, das habe nicht lange gedauert. "Das Durchsuchen von Facebook auf fehlerhafte Internetseiten" habe samt Kontrolle der Meldungen nur einen Tag gedauert - so gibt das Urteil die Zeugenaussage wieder.

"Abmahnttigkeit ist systemimmanent"

Das Gericht sieht die kleine IT-Firma aus Regenstauf zwar als Vielfachabmahner, schlielich habe das Unternehmen ber 180 Abmahnungen binnen einer Woche verschickt. Aber das allein rechtfertige nicht die Schlussfolgerung, dass es sich um Missbrauch handele. Schlielich wrden Behrden solche Wettbewerbsverste nicht verfolgen. Die "Abmahnttigkeit der Wettbewerber ist daher systemimmanent", heit es in dem Urteil. Weil keine Behrde guckt, mssen sich Firmen eben selbst helfen.

Die abgemahnte Facebook-Seite hat das Gericht beim Termin allerdings nicht gesehen. Im Urteil heit es dazu lapidar: "Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebook-Seite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgefhrt werden."

Aktenzeichen 1 HK O 1884/12

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